Na wenn Du das super findest. Solches Vorgehen ist einer der Sargnägel für das Ende der Demokratie, wenn es ganz dumm läuft. Richte Dich schon mal drauf ein. ![Hallo [hallo]](./images/smilies/hallo.gif)
Na wenn Du das super findest. Solches Vorgehen ist einer der Sargnägel für das Ende der Demokratie, wenn es ganz dumm läuft. Richte Dich schon mal drauf ein. ![Hallo [hallo]](./images/smilies/hallo.gif)
karnak hat geschrieben:
(….)
Es ist in der Thüringer Verfassung ärgerlicherweise so,dass die stärkste Fraktion das alleinige Vorschlagsrecht für Landtagspräsidenten hat. Die CDU hat gegen diesen Vorschlag gestimmt, zum Einen in der Hoffnung die stärkste Fraktion zu stellen und zum Anderen den Linken kurz vor der Wahl nicht noch einen Erfolg zu verschaffen. Jetzt, wo das Kind in den Brunnen gefallen ist wollte man die Gesetzesänderung doch noch schnell durchbringen, für mich noch einen Zacken bedenklicher bis undemokratisch, zumindest fragwürdig. Im Wissen dieses Planes hat die AfD dieses Theater im Landtag über den Alterspräsidenten, den man ihnen nicht verweigern kann losgetreten, dass war einer der Auslöser, dass das Ganze außer Kontrolle geraten ist. Sprich, die CDU trägt einen gehörigen Anteil an der Auslösung dieses Eklats. Aber was will man von diesen Schmierlappen auch groß weiter verlangen.
.Icke46 hat geschrieben:Wenn man das wörtlich nimmt, bliebe die AfD außen vor, die ist mindestens 800 Billiarden Lichtjahre von der Mitte entfernt.

karnak hat geschrieben:[grin] Na wenn Du das super findest. Solches Vorgehen ist einer der Sargnägel für das Ende der Demokratie, wenn es ganz dumm läuft. Richte Dich schon mal drauf ein.
Ich habe das nur den Aussagen unserer Medien entnommen. Und wenn das nicht so ist dann frage ich mich warum es diese Bestrebungen zur Änderung der Thüringer Vetfassung gab und gibt.Icke46 hat geschrieben:
Ich weiß ja nicht, welche Variante der Thüringer Verfassung du da ansprichst, ich habe gerade mal nachgelesen, speziell den Abschnitt über den Landtagspräsidenten, Artikel 57. Da steht nichts davon, dass die stärkste Fraktion das alleinige Vorschlagsrecht hat, sondern nur, dass der Landtag aus seiner Mitte den Präsidenten wählt. Wenn man das wörtlich nimmt, bliebe die AfD außen vor, die ist mindestens 800 Billiarden Lichtjahre von der Mitte entfernt.
karnak hat geschrieben:[grin] Na wenn Du das super findest. Solches Vorgehen ist einer der Sargnägel für das Ende der Demokratie, wenn es ganz dumm läuft. Richte Dich schon mal drauf ein.


karnak hat geschrieben:Und wenn das nicht so ist dann frage ich mich warum es diese Bestrebungen zur Änderung der Thüringer Vetfassung gab und gibt?


manudave hat geschrieben:Gab es doch, wurde - heute als Fehler zu bewerten - von der CDU abgelehnt. Die sahen da keine Notwendigkeit, eine dramatische Fehleinschätzung, aber nun ist das Kind im Brunnen.
Na ja, was soll man heute auch anderes sagen als Fehler, die Rechnung ist nicht aufgegangen trifft es wohl eher
. Und man würde es bei nächster Gelegenheit genauso wieder machen, genau das ist das Problem. Solches Tun treibt den Souverän immer weiter weg von der Demokratie in die Fänge irgendwelcher Rattenfänger. Hört man damit nicht auf werden die Demokratien unter schlechten Umständen ihr blaues Wunder erleben. Und Blau ist dabei durchaus doppeldeutig. .karnak hat geschrieben:Die Alternative ist, wenn man es schon mit der eigenen Politik versaut hat und der Souverän einen NICHT wählt, sondern die ungeliebten Anderen, dass man das erstmal zu akzeptieren hat und in den sauren Apfel beißen muß den Ungeliebten das zugesteht was die Verfassung beinhaltet. Und nicht bei, und einem zu befürchteten Wahlergebnis, sogar noch nach der vollzogenen Wahl hinterfotzig schnell die Verfassung ändern will um diesen Ungeliebten schnell noch ihre parlamentarischen Rechte wegzunehmen. Mit Demokratie und Volkeswillen hat sowas nichts mehr zu tun. Und wenn man das Weitertreibt erhöht man stetig die Gefahr für eine" Machtergreifung " unter Duldung und Akzeptanz durch eine Mehrheit des Souveräns.
Sagt die Landtagsverwaltung? Was hat die denn damit zu tun, ist die nicht für die Heizung, den Hausmeister und Kloreinigung verantwortlich?
Entweder es steht so in der Geschäftsordnung oder nicht, was ist denn das für ein Rechtsverständnis?karnak hat geschrieben:Könnte Erlöschen?Sagt die Landtagsverwaltung? Was hat die denn damit zu tun, ist die nicht für die Heizung, den Hausmeister und Kloreinigung verantwortlich?
Entweder es steht so in der Geschäftsordnung oder nicht, was ist denn das für ein Rechtsverständnis?
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karnak hat geschrieben:Scheinbar das alleinige Vorschlagsrecht der stärksten Fraktion, sonst hätte man die nicht noch schnell ändern wollen. Ist es anders und es gibt die Möglichkeit des " Erlöschens" ist ja alles in Ordnung, dann verstehe ich aber die Bemühungen um Veränderung nicht.
Jedenfalls ist diese Nummer ein nicht unerheblicher Teil der Vorgeschichte zu diesem Eklat, ich halte sie persönlich für bedenklich und für skandalös, dass sich die breite Öffentlichkeit schon sehr bemühen muß um das zu realisieren, ihr nur die halbe Wahrheit durch die Medien präsentiert wird. Das ist meine eigentliche Einlassung zum Thema.
karnak hat geschrieben:...... dann verstehe ich aber die Bemühungen um Veränderung nicht.
Bernd hat geschrieben:karnak hat geschrieben:...... dann verstehe ich aber die Bemühungen um Veränderung nicht.
Ja Verständnis fehlt.
Die AfD hätte ausschließlich ihre halbgewalkten unwählbaren Kandidaten zur Wahl gestellt mit entsprechendem medialen Theater und integrierter Opferrolle AfD.
Das wollte man sich ersparen in dem man bereits bei der ersten Wahl eigene Kandidaten zur Wahl stellen wollte die auch eine Chance haben gewählt zu werden.
von langer Hand schon geplant gewesen ist...

pentium hat geschrieben:Vertretungsvollmachten sind überhaupt nichts Ungewöhnliches.


Zitat tagesschau.de:
Antrag (Erg. Der CDU) verletzt Verfassungsrecht nicht
Das Gericht stellte laut Mitteilung klar, dass die Abgeordneten das Recht haben, auch in der konstituierenden Sitzung über die Tagesordnung zu bestimmen. "Damit ist auch eine Debatte und Beschlussfassung über eine Änderung der Geschäftsordnung bereits vor der Wahl des Landtagspräsidenten zulässig." Die Verfassungsrichter erklärten: "Die beabsichtigte Regelung, die vorsieht, dass sämtliche Fraktionen - und nicht allein die stärkste Fraktion - bereits für den 1. Wahlgang Wahlvorschläge für die Wahl des Landtagspräsidenten unterbreiten dürfen, verletzt Verfassungsrecht nicht."

bleibt das Geschmäckle wenn man nach einer Wahl einer ,dann stärksten, Fraktion über eine Geschäftsordungsänderung einen gewissen" Vorteil" entzieht. Ob sich das rechnet gegenüber der Haltung des Volkes zur Politik, ich weiß es nicht und ich würde es so nicht machen. Natürlich wird die AfD darauf rumreiten, es instrumentalisieren und dafür sorgen, dass es nicht in Vergessenheit gerät.Zurück zu Deutsche Innenpolitik
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