Eine Düsseldorfer Polizistin, die früher ein Mann war, hat vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster eine schwere juristische Schlappe kassiert. Mehrere Eilanträge der Kommissarin, gegen die ein Disziplinarverfahren läuft, wurden abgelehnt. Ihre Vorgesetzten im Düsseldorfer Polizeipräsidium sind weiter davon überzeugt, dass sie allein aus Karrieregründen den Geschlechtseintrag hat ändern lassen.
Die Förderrichtlinie der Polizei sieht vor, dass Frauen bei gleicher Qualifikation bevorzugt werden müssen. Auch das Landesbeamtengesetz NRW sagt, dass Frauen bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt zu befördern sind.
Laut „Legal Tribune Online“ soll sie zwei Tage nach Änderung des Geschlechtseintrags gegenüber einer Kollegin gesagt haben: „Nächstes Jahr bin ich wieder ein Mann, das ist doch klar.“
https://www.bild.de/politik/inland/komm ... ection_LLM
AZ









