augenzeuge hat geschrieben:Spartacus hat geschrieben:Am Gerichtsgebäude des LG Halle prangt die NS-Parole "Jedem das Seine".
Sparta
Mich würde sehr interessieren, an welcher Stelle, dieser Spruch sein soll. Ich kenne ihn nämlich nicht.
Bist du sicher, hier keinem Fake aufgesessen zu sein?
AZ
karnak hat geschrieben:Nun ist das ursächlich keine NS Parole, es ist eine sehr alte Formulierung der Rechtspflege die im 3. Reich einfach benutzt und besonders missbraucht wurde. Das ist der entscheidende Unterschied zu Sprüchen die explizit durch das NS Regime formuliert wurden.
augenzeuge hat geschrieben:Spartacus hat geschrieben:Am Gerichtsgebäude des LG Halle prangt die NS-Parole "Jedem das Seine".
Sparta
Mich würde sehr interessieren, an welcher Stelle, dieser Spruch sein soll. Ich kenne ihn nämlich nicht.
Bist du sicher, hier keinem Fake aufgesessen zu sein?
AZ
Icke46 hat geschrieben:augenzeuge hat geschrieben:Spartacus hat geschrieben:Am Gerichtsgebäude des LG Halle prangt die NS-Parole "Jedem das Seine".
Sparta
Mich würde sehr interessieren, an welcher Stelle, dieser Spruch sein soll. Ich kenne ihn nämlich nicht.
Bist du sicher, hier keinem Fake aufgesessen zu sein?
AZ
Wenn, dann ist die Zürcher Weltwoche demselben Fake aufgesessen:
[...]
steffen52 hat geschrieben:Wer lesen kann , der kann es dort am Gerichtsgebäude lesen. Wer behauptet es wäre ein Fake, der kann wahrscheinlich nicht lesen.
Bestimmt werden die Rechtsanwälte von Höcke darauf anspringen und dem Gericht das um die Ohren hauen....
Gruß steffen52
Dass Höcke wegen der Verwendung der Parole vor Gericht gelandet ist, hat auch etwas mit Sascha Krolzig zu tun. Höcke (52) ist ehemaliger Lehrer und Landesvorsitzender der AfD Thüringen. Sascha Krolzig (36) ist Verleger der Zeitschrift "N.S. Heute", war Bundesvorsitzender der neonazistischen Partei "Die Rechte" und ist in Dortmund Kreisvorsitzender der unter neuem Namen auftretenden NPD. Er benutzte den Ausruf 2005 als 17-jähriger Neonazi bei einer Rede in Dortmund, nachdem er gerade eine Woche Jugendarrest wegen Volksverhetzung hinter sich hatte. Er habe ausreichend Zeit zur Verfügung gehabt, seine Rede auf mögliche strafbare Inhalte zu überprüfen, fand das Amtsgericht.
Doch das Urteil von einem halben Jahr Jugendstrafe ohne Bewährung wegen dieser Formulierung sowie der Körperverletzung bei einer 16-Jährigen wollte Krolzig nicht hinnehmen. Er legte Revision ein, das Oberlandesgericht Hamm kam ins Spiel – und bestätigte 2006 die Verurteilung vollauf. Seither wird das Urteil als Präzedenzfall herangezogen, wenn etwa der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags von der Strafbarkeit der Formulierung schreibt.
steffen52 hat geschrieben:Wer lesen kann , der kann es dort am Gerichtsgebäude lesen. Wer behauptet es wäre ein Fake, der kann wahrscheinlich nicht lesen.
Bestimmt werden die Rechtsanwälte von Höcke darauf anspringen und dem Gericht das um die Ohren hauen....
Gruß steffen52
und geschickt benutzt hat um zu provozieren und eine gewisse Klientel zu bedienen.
karnak hat geschrieben:Wie gessgt, man wird es ihm nur schwerlich beweisen können, dazu ist er zu clever. Damit wird es ihm eher nutzen als schaden, dass gefällt mir nicht und ich hätte deswegen niemals eine solche Anzeige erstattet. Was soll die Justiz aber nun machen, sie muß reagieren.
karnak hat geschrieben:steffen52 hat geschrieben:Wer lesen kann , der kann es dort am Gerichtsgebäude lesen. Wer behauptet es wäre ein Fake, der kann wahrscheinlich nicht lesen.
Bestimmt werden die Rechtsanwälte von Höcke darauf anspringen und dem Gericht das um die Ohren hauen....
Gruß steffen52
Wie gesagt, die beiden Sprüche haben einen völlig unterschiedlichen Hintergrund, der an der Wand ist nicht strafbewehrt und wurde geschmacklos missbraucht,
karnak hat geschrieben:steffen52 hat geschrieben:Wer lesen kann , der kann es dort am Gerichtsgebäude lesen. Wer behauptet es wäre ein Fake, der kann wahrscheinlich nicht lesen.
Bestimmt werden die Rechtsanwälte von Höcke darauf anspringen und dem Gericht das um die Ohren hauen....
Gruß steffen52
Wie gesagt, die beiden Sprüche haben einen völlig unterschiedlichen Hintergrund, der an der Wand ist nicht strafbewehrt und wurde geschmacklos missbraucht, der vom Höcke benutzten ist es, obwohl bis dahin so gut wie niemand davon wusste. Nun kann man vermuten, dass der Höcke das bewusst und geschickt benutzt hat um zu provozieren und eine gewisse Klientel zu bedienen. Beweisen wird man es ihm nicht wirklich können und ich hätte so einen Prozess niemals angestrebt, weil es der AfD in gewissen Kreisen mehr nutzen als schaden wird. Mir persönlich gefallen solche juristischen Winkelzüge schon mal nicht weil man sich dem Verdacht aussetzt die Gelegenheit zu nutzen einem politischen Kontrahenten in einer Falle zu haben mittels der man beweisen kann wessen Geisteskind der Kerl wirklich ist. Das Elend daran, auch das wird man ihm vor dem Volk nicht wirklich beweisen können. Ich bedaure den unabhängigen Richter der dazu eine Entscheidung fällen muß, und solche Aktivitäten mindern weiter meine Lust dem derzeitigen politischen System meine Stimme zu geben. Nach meinem Verständnis sind solche Aktionen den politischen Gegner zu bekämpfen einfach unangenehm, ich werde mich an sowas einfach nicht mehr beteiligten.
steffen52 hat geschrieben: Ob vorher die Römer diesen Spruch verwendet haben, ist doch egal. Fakt ist, der Spruch ist ein Nazispruch....
Spartacus hat geschrieben: schaffen sie das Problem AfD ganz bestimmt nicht aus der Welt.
Sparta
pentium hat geschrieben:Der tschechische Geheimdienst hat mitgeteilt dass gegen Bystron überhaupt nichts vorliegt und sie auch niemals seinen Namen genannt haben.
Werden jetzt stündlich Enthüllungen und Recherchen zur AfD gereicht?
steffen52 hat geschrieben:https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/innenpolitik/id_100389590/afd-siegt-vor-gericht-in-wuerzburg-gegen-polizei-.html
Geht doch!!
Gruß steffen52
Wie man so einen Mensch wie diesen Krah allen Ernstes zum Spitzenkandidaten für die Europawahl nominieren kann ist mir wirklich schleierhaft.
karnak hat geschrieben:Gestern bei Miosga der Chrupalla konfrontiert mit Ausagen von Krah in seinen Reden und einem Buch. Da sah der Chrupalla so richtig schlecht aus. Wie man so einen Mensch wie diesen Krah allen Ernstes zum Spitzenkandidaten für die Europawahl nominieren kann ist mir wirklich schleierhaft. Aber natürlich spricht es auch Bände zu den Leuten die auf einem Parteitag eine solche Kandidatenentscheidung treffen. Wenn sie sich nichts grundsätzliches einfallen lassen wird es zusehends schwieriger für diese Partei ihre Bäume in den Himmel wachsen zu lassen. Dafür gibt es wahrscheinlich immer noch zu wenig Dödel. Die Wähler außerhalb der Hardcore AfD Fraktion, die sich Protestwähler nennen, werden sich weiter den einen oder anderen Gedanken machen.
Drei gegen Einen
karnak hat geschrieben:Dieses drei auf einen ändert aber alles nichts an diesem furchtbaren Zeug was von diesem Spitzenkandidat Krah dort zitiert wurde. Dieses abartige Gewurbel von dem Mann, wohlgemerkt zitiert, Frauen sind Gehirntechnisch eher irgendwie anders , und das ist der wesentliche Grund warum sie weniger in DAX Vorständen zu finden sind. Angehörige gewisser Kulturen sind intellektuell nicht in der Lage an deutschen Flughäfen von Gate 3a zum Gate 12b zu finden. Ohne diese zitierten Aussagen eines Krah wäre ,zumindest in diesem Fall, ein 3 gegen 1 überhaupt nicht möglich gewesen.
Was soll man denn zu so einer Marke noch sagen und der Chrupalla wusste es auch nicht wirklich, gewählt zum Spitzenkandidaten haben sie ihn aber.
karnak hat geschrieben: Aber nur mit Euch läuft die Partei eben Gefahr, dass ihre Bäume doch nicht so hoch wachsen könnten wie erhofft, dass ist alles was ich zum Ausdruck bringen will.
steffen52 hat geschrieben:karnak hat geschrieben:Gestern bei Miosga der Chrupalla konfrontiert mit Ausagen von Krah in seinen Reden und einem Buch. Da sah der Chrupalla so richtig schlecht aus. ........
Da hast Du Recht, die Wähler werden sich Gedanken machen, nur in welche Richtung karnak? ....
Gruß steffen52
Zurück zu Deutsche Innenpolitik
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 2 Gäste