pentium hat geschrieben:Meine Güte...Jetzt tauchen die Freibäder hier auf....
In der Mainzer Innenstadt hat es am Montagabend eine Messerattacke in einem Linienbus gegeben. Ein 27-Jähriger wurde dabei schwer verletzt. Er wurde am selben Abend noch notoperiert.
Wann der 27-Jährige aus dem Krankenhaus entlassen werden kann, ist noch unklar. Er schwebe jedoch nicht mehr in Lebensgefahr, so eine Polizeisprecherin. Der 17-jährige Angreifer hatte laut Polizei mehrfach in die Beine des Mannes gestochen und ihn dabei schwer verletzt. Der Vorfall passierte am Montag gegen 21:30 Uhr an der Kreuzung Ludwigsstraße/Weißliliengasse.
Wie die Polizei mitteilte, ging der Attacke eine Auseinandersetzung voraus. Ein 17-Jähriger und ein 27-Jähriger waren in einem Bus der Linie 62 aneinander geraten. Im Laufe des Streits hatte der 17-Jährige dann das Messer gezogen.
augenzeuge hat geschrieben:Berlin, Görlitzer Park
Hier wohnt die Kriminalität.
https://m.bild.de/regional/berlin/berli ... obile.html
AZ
Wären sie nicht einer Gruppenvergewaltigung verdächtigt, sondern des Ausstellens von Impfnachweisen an nicht Geimpfte, wären ihre Chancen, in Freiheit zu sein, wohl nicht ganz so gut gewesen.
augenzeuge hat geschrieben:Im Ruhrgebiet und Leipzig bekommt man kaum noch Kontrolle in die kriminellen Strukturen rein. Auch weil die Klingelschilder fehlen.![]()
AZ
augenzeuge hat geschrieben:Im Ruhrgebiet und Leipzig bekommt man kaum noch Kontrolle in die kriminellen Strukturen rein. Auch weil die Klingelschilder fehlen.![]()
AZ
Spartacus hat geschrieben:augenzeuge hat geschrieben:Im Ruhrgebiet und Leipzig bekommt man kaum noch Kontrolle in die kriminellen Strukturen rein. Auch weil die Klingelschilder fehlen.![]()
AZ
Wüsste nicht, was daran lustig ist? Auch bei den Asylanten fehlen die Klingelschilder, denn dann kann man sie ja nicht abschieben.![]()
Sparta
Ein Mann, der ein Trio in Neufahrn mit dem Messer attackiert hat, muss sich vor Gericht verantworten. Beim Prozess kam heraus: Die Opfer reagierten brutal.
Neufahrn/Landshut – In einem Punkt sind sich Angeklagter und die drei Geschädigten im Prozess um eine Messerattacke in Neufahrn einig: Deutschland ist ein sicheres Land. Nie im Leben hätte er sich hier die Horrorszenen vorstellen können, die seine Neffen und er vergangenen November erleben mussten, erklärte einer aus dem Opfer-Trio, ein 30-Jähriger, am Dienstag vor dem Landgericht: „Du gehst raus aus dem Haus und wirst abgestochen.“ Der Angreifer (52) wiederum hatte zu Prozessbeginn angegeben, auf der Flucht vor der Mafia gewesen zu sein. Er habe gedacht, in Deutschland „mit überall Polizei und so“ würde sich niemand trauen, ihn umzubringen.
steffen52 hat geschrieben:Da vergewaltigt ein Flüchtling 16-Jährige und kommt sofort frei. Was ist aus unserem Rechtsstaat geworden?? Bezahlt ein ein Bürger seine
GEZ-Gebühren nicht kommt er in den Knast. Dazu kommt auch noch das dieser Flüchtling in seine Heimat geflogen ist, um Urlaub zu machen.
Ist den die deutsche Justiz für Flüchtlinge ein Ponyhof oder wie???![]()
Gruß steffen52
Im April 2019 hatte er ein 16-jähriges Mädchen auf einer Bank bedrängt. Küsse blieben unerwidert. Das Mädchen wehrte sich, dennoch ließ der Täter seine Finger bis in den Intimbereich gleiten. Der Gesetzgeber spricht von Vergewaltigung: Verteidiger Reiser betont indes, sein Mandant habe schließlich von weiteren Übergriffen abgelassen.
In der Folge passierte zunächst nichts. Das Opfer wandte sich nicht an die Polizei. Vergessen konnte die junge Frau den Vorfall aber auch nicht. Erst Jahre später, während einer psychiatrischen Therapie, wurde ihr klar, dass sie die Strafverfolgungsbehörden einschalten musste.
Da der Angeklagte zum Tatzeitpunkt 19 Jahre alt war, kam das Jugendstrafrecht zur Anwendung. Hier stellt der Gesetzgeber den Erziehungsgedanken über die Strafe. Entsprechend urteilte das Jugendschöffengericht. Zumal der Angeklagte im Prozess ein Geständnis abgelegt hatte. Dieser Umstand wurde ihm strafmildernd angerechnet.
„Die Staatsanwaltschaft hat diese Verfahrensverständigung voll mitgetragen, somit ist das Urteil rechtskräftig.“ Insofern handele es sich um einen in der Justiz „üblichen Vorgang“, so der Jurist. Nur eines dürfe nicht passieren: Dass Mohammad M. erneut zur Flasche greift und sein Verhalten aus dem Ruder läuft. Dann droht ihm die Rückkehr ins Gefängnis.
Das 16-jährige Opfer zumindest hat eine Entschädigungszahlung des Täters in der Höhe von 2500 Euro abgelehnt. Auch seine Entschuldigung will die junge Frau nicht akzeptieren.
augenzeuge hat geschrieben:Natürlich ist er integriert, das ist keine offene Frage.
Aber: Nach Alkoholkonsum ließ Mohammad M. offenbar viele Hemmungen fallen.
Ganz ehrlich, bei dieser Schilderung halte auch ich das Urteil für korrekt:Im April 2019 hatte er ein 16-jähriges Mädchen auf einer Bank bedrängt. Küsse blieben unerwidert. Das Mädchen wehrte sich, dennoch ließ der Täter seine Finger bis in den Intimbereich gleiten. Der Gesetzgeber spricht von Vergewaltigung: Verteidiger Reiser betont indes, sein Mandant habe schließlich von weiteren Übergriffen abgelassen.
In der Folge passierte zunächst nichts. Das Opfer wandte sich nicht an die Polizei. Vergessen konnte die junge Frau den Vorfall aber auch nicht. Erst Jahre später, während einer psychiatrischen Therapie, wurde ihr klar, dass sie die Strafverfolgungsbehörden einschalten musste.Da der Angeklagte zum Tatzeitpunkt 19 Jahre alt war, kam das Jugendstrafrecht zur Anwendung. Hier stellt der Gesetzgeber den Erziehungsgedanken über die Strafe. Entsprechend urteilte das Jugendschöffengericht. Zumal der Angeklagte im Prozess ein Geständnis abgelegt hatte. Dieser Umstand wurde ihm strafmildernd angerechnet.„Die Staatsanwaltschaft hat diese Verfahrensverständigung voll mitgetragen, somit ist das Urteil rechtskräftig.“ Insofern handele es sich um einen in der Justiz „üblichen Vorgang“, so der Jurist. Nur eines dürfe nicht passieren: Dass Mohammad M. erneut zur Flasche greift und sein Verhalten aus dem Ruder läuft. Dann droht ihm die Rückkehr ins Gefängnis.
Das 16-jährige Opfer zumindest hat eine Entschädigungszahlung des Täters in der Höhe von 2500 Euro abgelehnt. Auch seine Entschuldigung will die junge Frau nicht akzeptieren.
https://www.focus.de/panorama/in-der-ju ... 34916.html
AZ
augenzeuge hat geschrieben:Liest du eigentlich mal genau, um was es geht? Unter Abwägung aller Umstände wurde nie anders geurteilt in D. Schau in die Vergangenheit!
Und ich bin der Meinung, der Mohammed darf nicht anders als der Franz verurteilt werden.
Eigentlich kenne ich so eine Reaktion nur aus einer anderen Ecke.
AZ
pentium hat geschrieben:augenzeuge hat geschrieben:Natürlich ist er integriert, das ist keine offene Frage.
Aber: Nach Alkoholkonsum ließ Mohammad M. offenbar viele Hemmungen fallen.
Ganz ehrlich, bei dieser Schilderung halte auch ich das Urteil für korrekt:Im April 2019 hatte er ein 16-jähriges Mädchen auf einer Bank bedrängt. Küsse blieben unerwidert. Das Mädchen wehrte sich, dennoch ließ der Täter seine Finger bis in den Intimbereich gleiten. Der Gesetzgeber spricht von Vergewaltigung: Verteidiger Reiser betont indes, sein Mandant habe schließlich von weiteren Übergriffen abgelassen.
In der Folge passierte zunächst nichts. Das Opfer wandte sich nicht an die Polizei. Vergessen konnte die junge Frau den Vorfall aber auch nicht. Erst Jahre später, während einer psychiatrischen Therapie, wurde ihr klar, dass sie die Strafverfolgungsbehörden einschalten musste.Da der Angeklagte zum Tatzeitpunkt 19 Jahre alt war, kam das Jugendstrafrecht zur Anwendung. Hier stellt der Gesetzgeber den Erziehungsgedanken über die Strafe. Entsprechend urteilte das Jugendschöffengericht. Zumal der Angeklagte im Prozess ein Geständnis abgelegt hatte. Dieser Umstand wurde ihm strafmildernd angerechnet.„Die Staatsanwaltschaft hat diese Verfahrensverständigung voll mitgetragen, somit ist das Urteil rechtskräftig.“ Insofern handele es sich um einen in der Justiz „üblichen Vorgang“, so der Jurist. Nur eines dürfe nicht passieren: Dass Mohammad M. erneut zur Flasche greift und sein Verhalten aus dem Ruder läuft. Dann droht ihm die Rückkehr ins Gefängnis.
Das 16-jährige Opfer zumindest hat eine Entschädigungszahlung des Täters in der Höhe von 2500 Euro abgelehnt. Auch seine Entschuldigung will die junge Frau nicht akzeptieren.
https://www.focus.de/panorama/in-der-ju ... 34916.html
AZ
Der arme Flüchtling...Im übrigen gab es noch weitere Opfer
Klar, nur weil er betrunken war, ist das Urteil rechtens.
augenzeuge hat geschrieben:Wie viele Urteile der letzten Jahre muß man dem Anwalt zeigen, damit er erkennt, wer warum wie verurteilt wurde?
Es ging viele Dauerkriminelle, die vorher ausreisepflichtig wären.
AZ
pentium hat geschrieben:augenzeuge hat geschrieben:Wie viele Urteile der letzten Jahre muß man dem Anwalt zeigen, damit er erkennt, wer warum wie verurteilt wurde?
Es ging viele Dauerkriminelle, die vorher ausreisepflichtig wären.
AZ
Welchem Anwalt? Der Mann ist ein Oberstaatsanwalt.
augenzeuge hat geschrieben:pentium hat geschrieben:augenzeuge hat geschrieben:Wie viele Urteile der letzten Jahre muß man dem Anwalt zeigen, damit er erkennt, wer warum wie verurteilt wurde?
Es ging viele Dauerkriminelle, die vorher ausreisepflichtig wären.
AZ
Welchem Anwalt? Der Mann ist ein Oberstaatsanwalt.
Ja, ein Schwätzer auf Basis der Bild und Co.
AZ
pentium hat geschrieben:augenzeuge hat geschrieben:pentium hat geschrieben:augenzeuge hat geschrieben:Wie viele Urteile der letzten Jahre muß man dem Anwalt zeigen, damit er erkennt, wer warum wie verurteilt wurde?
Es ging viele Dauerkriminelle, die vorher ausreisepflichtig wären.
AZ
Welchem Anwalt? Der Mann ist ein Oberstaatsanwalt.
Ja, ein Schwätzer auf Basis der Bild und Co.
AZ
Im übrigen lesen einmal die Kommentare in der Welt....Sicher alles Schwätzer. Der Typ lacht sicher heute noch über die deutsche Justiz. Schön finde ich ja auch den Heimaturlaub in Afghanistan, wo er doch dort verfolgt wird...
augenzeuge hat geschrieben:Ich erkenne, du hast mal wieder von dem Täter nicht die geringste Ahnung. Sonst würdest du diese Fragen nicht stellen.
AZ
Spartacus hat geschrieben:augenzeuge hat geschrieben:Ich erkenne, du hast mal wieder von dem Täter nicht die geringste Ahnung. Sonst würdest du diese Fragen nicht stellen.
AZ
Du kennst den Täter?![]()
Sparta
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 2 Gäste