Auf der Suche nach verschollenen DDR-Millionen verklagte eine deutsche Behörde die Schweizer Bank Julius Bär. Doch ein Gericht in Zürich hat dem Geldhaus jetzt recht gegeben.
SkinnyTrucky hat geschrieben:Im Grunde ist es doch Volksbesitz und sollte jedem der bis zum Mauerfall DDR-Bürger war, anteilsmäßig ausgezahlt, bzw übertragen werden....
groetjes
Mara
Beethoven hat geschrieben:Ich kann die Schweizer verstehen. 600 Mio., mit denen sie arbeiten können ohne Gefahr zu laufen, dass da eine Auszahlung erfolgen wird.
Trotz der 5 % Zinsen, bleibt das Geld ja in der Hand der Bank. Und da die Bank vermutlich Zinsen als Verluste abschreiben kann, machen die noch einen Reibach damit.
Freundlichst
Volker Zottmann hat geschrieben:Hoffentlich weiß er wenigstens den Unterschied zwischen Ein- und Mehrfamilienhaus.
Gruß Volker
Volker Zottmann hat geschrieben:15 Millionen haben da in der DDR noch bestimmt gelebt.
Also 40.-€. Wilfried hat aber recht. Der immense Verwaltungsaufwand... Besser dann, davon nur den Zwangs-SED-Mitgliedern die Beiträge zurück zu erstatten. Dann sind es höchstens noch eine Million Überweisungen.
Gruß Volker
Volker Zottmann hat geschrieben:Ein Bankhaus welches mit Fremdgeld arbeitet, hat dafür Zinsen zu zahlen. Es bleibt Unsinn zu behaupten, dass es diese Zinsen als Verluste abbuchen kann. Das sind allenfalls normale Ausgaben, die den Ertrag schmälern, auf den Steuerpflicht besteht. Ein Makler sollte schon unterscheiden können zwischen Zinsen, Einnahmen, Ausgaben und Verlustabschreibungen. Hoffentlich weiß er wenigstens den Unterschied zwischen Ein- und Mehrfamilienhaus.
Gruß Volker
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