Mit der Übernahme der Haftanstalt durch das MfS veränderten sich die Haftbedingungen, wenn auch zunächst nur geringfügig. Immerhin wurde ab den 60er Jahren meistens auf physische Folter verzichtet.4 Die Vernehmer der Abteilung IX (Untersuchung) und die Mitarbeiter der Abteilung XIV (Untersuchungshaft) waren in der Regel von der Schuld der Insassen überzeugt. In Schwerin saßen, nach ihrer Ansicht, ausschließlich Personen, die als „Verbrecher und Feinde des Friedens und des Fortschritts“ „überführt“ wurden. Das rechtsstaatliche Prinzip der Unschuldsvermutung galt hier nicht. Es war daher auch nicht relevant, tatsächliche Tatumstände zu ermitteln.
Das Abschöpfen von Informationen und ein Geständnis waren von übergeordneter Priorität. Bereits mit der Festnahme begann der „Zersetzungsprozess“ des MfS gegenüber dem Häftling. Zumeist wurden die Beschuldigten entweder mitten in der Nacht „abgeholt“ oder direkt in einen Wagen gezerrt. Es kam aber auch häufiger vor, dass der Beschuldigte gebeten wurde, „zur Klärung eines Sachverhalts“ auf die nächste Polizeidienststelle mitzukommen.5 Der Häftling wurde dann in einem eigens dafür angefertigten Gefangenentransportwagen (GTW) der Abteilung XIV zur UHA Schwerin gebracht. Der Wagen hatte mehrere kleine Einzelzellen ohne Fenster, sodass der Häftling keinerlei Orientierung hatte, wohin er fuhr.6 Dies war der erste Schritt zur später nahezu vollendeten Desinformation des Häftlings. Der Häftling wurde in der Regel in den Innenhof der UHA gefahren, der mit hohen Mauern umgeben war. Auch hier war es dem Häftling nicht möglich, zu erkennen, wo er war.
Zu erst wurde der Häftling in die Aufnahmezelle gebracht wo er sich zu entkleiden hatte. Hier fand eine Leibesvisitation statt, bei der auch alle Körperöffnungen des Häftlings inspiziert wurde. Im Anschluss wurde dem Häftling Anstaltskleidung ausgehändigt, obwohl rechtlich gesehen ein Anspruch auf eigene Kleidung bestand.7 Dies kann als ein Schritt in Richtung Entindividualisierung des Häftlings gewertet werden, die im Laufe der Haft weiter „perfektioniert“ wurde. Im Laufe der Untersuchungshaft wurde der Häftling von den Wärtern häufig nur noch mit seiner Zellennummer angesprochen. Das totale Isolationsgefühl verstärkte sich dadurch enorm. Der Vernehmer sollte so zur einzigen Person im Umfeld des Häftlings werden, der in normaler, gewohnter Weise mit ihm sprach. Dadurch wurde das Widerstandsgefühl des Häftlings in vielen Fällen gebrochen.8
1984 wurde diese Praxis von der UNO als psychische Folter eingestuft.9 Die Isolationshaft wurde weiter dadurch perfektioniert, dass die Mauern der Freigangzellen erhöht wurden, die Zellentüren dauerhaft verschlossen waren, Sichtblenden vor den Fenstern angebracht waren und die Lichtanlage zur Verhinderung von Häftlingsbegegnungen auf den Fluren in Funktion war.
Nach der Inhaftierung wurden dem Häftling alle persönlichen Gegenstände abgenommen und als Effekten gelagert, häufig wurden später darauf Beweismittel konstruiert.1 Eine erkennungsdienstliche Behandlung folgte. Zudem sollte der Häftling medizinisch untersucht werden, was aber aus Mangel an Personal, zumindest in Schwerin, häufig erst mehrere Tage nach Haftantritt durchgeführt wurde.2 Die häufig von Häftlingen als demütigend beschriebene Aufnahme in die UHA hatte den Zweck, durch die sogenannte „Erstvernehmung“ schnell an Informationen zu gelangen.3
Hans-Eberhard Zahn macht insgesamt zwölf Methoden aus, die zu einem schnellen Geständnis des Häftlings führen können. An dieser Stelle werden nur einzelne Beispiele genannt. Dem Häftling, so Zahn, müssten möglichst viele „Reizquellen“ entzogen werden, also Bücher, keine Erkennung ob Tag oder Nacht ist, keine Gesprächspartner. Dies führt dazu, dass binnen weniger Wochen der Häftling zu halluzinieren beginnt und keinen Widerstand gegen den Vernehmer mehr ausüben kann.4
Als weitere Methode kann die Unregelmäßigkeit von Verhören genannt werden. Damit schafft es der Häftling nicht, eine Art systematischen Rhythmus im Tagesablauf zu erkenne. Weiterhin kann noch die systematische Deprivation des Häftlings verstärkt werden, indem der Vernehmer gezielt auf sein eigenes Privatleben hindeutet. „Ich gehe nun nach Hause zu meinen Kindern“ beispielsweise.5 Die Methoden, mit denen Häftlinge psychisch gequält wurden, erlernten die Vernehmer an der Juristischen Hochschule in Potsdam, der MfS eigenen Hochschule. Die „operative Psychologie“ wurde 1976 erstmals konkret ausgearbeitet und kam im Folgenden zur Anwendung. Die Haftzellen waren nur wenige Quadratmeter groß, mit einer durchgehenden Holzpritsche versehen.
Erst in den 70er Jahren wurden zwei Einzelpritschen in die Zellen eingebaut. Ein Notdurftkübel und zwei Hocker waren die einzigen „Möbel“ in der Zelle. Auch hier wurden erst in den 70er Jahren Toiletten und Waschbecken in die Zellen eingebaut. Damit war Schwerin eines der letzten UHA, die sanitäre Anlagen in die Zellen bauen ließ.6 Ab den 80er Jahren waren die Zellen dann mit Hocker, Pritsche, Toilette, Wandschrank, Waschbecken, Heizung und Spiegeln ausgestattet.7Das Fenster konnte in Schwerin, im Vergleich zu den meisten anderen UHA zwar geöffnet werden, war aber von außen mit einer Blende versehen, sodass der Häftling nicht nach draußen blicken konnte.8 An der Tür war ein Spion angebracht, der die vollständige, rund um die Uhr Überwachung des Häftlings garantierte. Tagsüber wurde alle fünf Minuten, nachts alle 15 Minuten kontrolliert, ob der Häftling sich in der richtigen Sitz- beziehungsweise Schlafposition befand. Zugleich sollten so Suizide verhindert werden.
Den längeren vollständigen Beitrag findet man hier:
https://www.gvoon.de/ddr/stasi/haft/uha/schwerin.html








![Hallo [hallo]](./images/smilies/hallo.gif)
Oder war das eher nur ne Bitte, welcher entsprochen wurde?