Spartacus hat geschrieben:Die Ukraine hat dem Ganzen nicht zugestimmt
Der war gut, Pentium![]()
Wer hätte denn zustimmen sollen? Eine Regierung die sich an die Macht geputscht hat und demnach gar nicht
legitim sein kann. Nur mal zur Erinnerung, diese Übergangsregierung ist, wie es der Name schon sagt, nicht
demokratisch gewählt und kann somit gar nix entscheiden. Es muss erst eine neue Regierung gewählt werden.
Lassen wir einmal einen Professor für Völkerrecht zu dem von Dir angesprochenem Thema zu Wort kommen:
tagesschau.de: Russlands Präsident Putin spricht von einem "verfassungswidrigen Umsturz in Kiew" und hält die früher mit der Ukraine geschlossenen Verträge für nichtig. Wie bewerten Sie dies völkerrechtlich?
Jasper Finke: Putins Argumentation ist fadenscheinig. Die Verträge gelten zwischen Staaten und sind damit auch wirksam zustande gekommen. Wenn sich nun innerhalb eines Staates die Regierung ändert, dann hat das für die Wirksamkeit der Verträge keine Konsequenz. Ich glaube, dass sich Putin insbesondere deshalb auf einen angeblichen "verfassungswidrigen Sturz" beruft, um Janukowitsch nach wie vor als amtierenden rechtmäßigen Präsidenten der Ukraine zu installieren und damit den Einsatz von Gewalt in der Ukraine zu rechtfertigen.
tagesschau.de: Ist Janukowitsch aus rechtlicher Sicht noch Präsident der Ukraine, wie Putin behauptet?
Finke: Es ist völlig unerheblich, ob Janukowitsch noch rechtmäßiger Präsident der Ukraine ist nach dem ukrainischen Verfassungsrecht. Denn hier greift der sogenannte Effektivitätsgrundsatz - das heißt, völkerrechtlich kommt es darauf an, ob die neue Regierung effektiv Herrschaftsgewalt in der Ukraine ausübt. Das heißt, selbst wenn der Umsturz verfassungswidrig war, dann sind wir doch zumindest jetzt an einem Punkt, an dem die neue Regierung eindeutig die Ukraine nach außen vertritt. Das ist bestimmt nicht Janukowitsch, der sich außer Landes befindet. Dementsprechend kann ein abgesetzter Präsident, niemals einen befreundeten Staat einladen, dieses Land zu besetzen, um ihn wieder als rechtmäßigen Herrscher zu installieren.
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Jasper Finke ist Juniorprofessor an der Bucerius Law School - Hochschule für Rechtswissenschaft in Hamburg. Er lehrt mit dem Forschungsschwerpunkt Völker- und Europarecht sowie Öffentliches Recht und Staatstheorie.
http://www.tagesschau.de/ausland/voelke ... ne100.html
Davon abgesehen ist die Übergangsregierung demokratisch durch das Parlament, durch die Abgeordneten gewählt. Sie wird auch nach der nächsten Wahl am 25. Mai nicht direkt durch das Volk, sondern wieder nur durch das Parlament gewählt werden. Das Volk wählt nur die Abgeordneten, das Parlament. Eine direkte Wahl der Regierung durch das Volk ist gar nicht möglich. Das ist in Deutschland auch nicht möglich. Wenn es ein Mißtrauensvotum gegen den Bundeskanzler gibt, wählt das Parlament (die Abgeordneten) einen neuen Bundeskanzler, eine neue Regierung. Diese Übergangsregierung ist dann für den Übergangszeitraum bis zur nächsten Wahl legal an der Macht. So war es 1982.
Auch Timoschenko wurde 2007 durch das Parlament gewählt, nicht durch das Volk:
Ukraine: Parlament wählt Timoschenko zur Regierungschefin
Sieg im dritten Anlauf: Julia Timoschenko ist die neue Ministerpräsidentin der Ukraine. Die ehemalige Führerin der Orangenen Revolution kam mit Stimmen ihres Blocks und der Partei von Staatspräsident Wiktor Juschtschenko auf eine knappe Mehrheit.
http://www.spiegel.de/politik/ausland/u ... 24001.html
Aber Dein Beitrag bezog sich ohnehin nur auf das völkerrechtliche Außenverhältnis der Ukraine. Da spielen Machtwechsel innerhalb der Ukraine keine Rolle. Die neue Regierung und der neue Präsident gelten völkerrechtlich als rechtmäßig. Das ist ja auch bei Putin so, der gilt völkerrechtlich als Präsident, obwohl er nach Aussagen von zahlreichen Wahlbeobachtern aus dem In- und Ausland durch Wahlbetrug an die Macht kam.








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