pentium hat geschrieben:Zicke hat geschrieben:
ein Journalist schreibt dazu:
Vielleicht noch ein Hinweis:
Natürlich kann ein Haftbefehl auch über die Polizei geleakt werden. Aber der Haftbefehl wird von der Justiz ausgestellt, und Einsicht haben natürlich auch Betroffene und ihre Anwälte. Und so etwas kann auch über 2, 3 Stationen ins Netz gelangen.
Natürlich stellt eine Richterin/er an einem Gericht einen Haftbefehl aus...die Polizei vollstreckt den Selbigen, auch in Dunkeldeutschland...und richtig es kann auch Anwalt sein, als Quelle für diese Veröffentlichung...
Ahja, und welches Interesse sollte der Verteidiger und der Verdächtige haben, einen HB abzufotografieren und es Richtung rechts zu leaken?
![Mannoman [flash]](./images/smilies/flash.gif)
Das Ding wurde in einem Raum abfotografiert, welcher sehr gut ausgeleuchtet war. Ich denke , man wird ihn finden.
Muss man halt mal ein paar Handys einsammeln...