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Sperrzone
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Die '''5km Sperrzone''' oder einfach nur '''Sperrzone''' war das Teil des [[Grenzgebiet]]es welches dem [[500m Schutzstreifen]] vorgelagert war. Es durfte nur mit spezieller Erlaubnis (permanent oder temporarer) betreten werden. == Leben in der Sperrzone == == Inhaber eines temporaeren Passierscheines == # Zum Erreichen des Reisezieles musste innerhalb des Grenzgebietes der kürzeste Weg genommen werden. # Der Passierschein musste ständig während des Aufenthaltes im Sperrgebiet bei sich getragen werden. # Innerhalb von 12 Stunden nach der Einreise, soweit der Aufenthalt von 12 Stunden nicht überstieg, musste man sich bei der Meldestelleder Polizei oder bei dem zuständigen ABV anmelden und vor der Abreise wieder Abmelden. # Der Passierschein konnte entzogen werden, wenn die Gründe, die zur Ausstellung geführt habe, wegfielen oder gegen Anordnung im Grenzgebiet verstoßen wurde. # Nach Ablauf der Geltungsdauer bzw. dem Wegfall der Gründe, die zur Ausstellung führten, musste der #* aus beruflichen Gründen ausgestellte Passierschein, oder #* aus persönlichen Gründen ausgestellte Passierschein : unverzüglich den zuständigen Dienststellen der Volkspolizei zurückgegeben werden. [[Kategorie:Grenzsperranlagen]]
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