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[[Datei:Grenze11.jpg|thumb|300px|Gassentor im Grenzzaun I mit Panzersperren, von BRD-Seite aus gesehen]] Zwischen der tatsächlichen [[Grenzlinie]] und dem 3,2 m hohen [[Grenzzaun I]], der in der Regel aus Betonsäulen mit [[Streckmetallplatten]] bestand, befand sich das [[vorgelagertes Hoheitsgebiet| vorgelagerte Hoheitsgebiet]]. Für die Bearbeitung dieser Flächen (Grasmahd, Reparaturen an [[Grenzsäule]]n etc.) aber auch für Einsätze der [[Grenzaufklärer]] „[[feindwärts]]“ des Grenzzauns, mussten Durchlässe im Grenzzaun vorhanden sein. Diese wurden als Gassentore bezeichnet. Sie waren aus Winkelstahlstreben mit vorgeschraubten Streckmetallplatten aufgebaut. Diese zweiflügeligen Tore waren mit Vorhängeschlössern bzw. mit übergeschraubten Streckmetallplatten gesichert, die beide Torflügel verbanden. Auf der der DDR zugewandten Seite der Gassentore waren [[Panzersperre]]n aufgebaut. Hier handelte es sich meist um schwere Stahlträger, die nach oben enger werdend, miteinander verschweißt waren. Der Kfz-[[Sperrgraben]] war an dieser Stelle unterbrochen oder verrohrt. Der 6 m breite [[Kontrollstreifen]] ([[Spurensicherungsstreifen]]) war an den Gassentoren aber durchführend. Da am Grenzzaun I bis Mitte der 1980-er Jahre Bereiche mit [[Splitterminen]] des Typs [[SM 70]] (so genannte [[Selbstschussanlage]]) existierten, mussten diese am Gassentor ebenfalls unterbrochen werden. [[Kategorie:Grenzsperranlagen]]
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