Vor 35 Jahren: Erste freie Wahl zur Volkskammer der DDR
Rund 12,4 Millionen wahlberechtigte DDR-Bürger waren am 18. März 1990 aufgerufen, ihre erste und einzige freie Volkskammer zu wählen. Anders als bei früheren Parlamentswahlen hatten sie dieses Mal eine echte Wahl. 19 Parteien und fünf Listenverbindungen standen zur Wahl. Jeder Wähler hatte eine Stimme, die er für eine Liste abgeben konnte. In 15 Wahlkreisen wurden die 400 Abgeordneten der Volkskammer nach den Grundsätzen des Verhältniswahlrechts gewählt. Eine Sperrklausel, wie die Fünf-Prozent-Hürde, gab es nicht.
Votum für die schnelle Wiedervereinigung
93,4 Prozent der wahlberechtigten Bevölkerung nutzten ihr neues demokratisches Recht. Als klarer Wahlsieger ging die „Allianz für Deutschland“, ein Wahlbündnis aus den Parteien CDU (DDR), der Deutschen Sozialen Union (DSU) und dem Demokratischen Aufbruch (DA) mit 48 Prozent der Stimmen aus den Wahlen hervor. Das Bündnis trat für eine schnelle Wiedervereinigung, Einführung der D-Mark und der sozialen Marktwirtschaft ein.
Zweitstärkste Kraft wurde die aus der Oppositionsbewegung stammende „Sozialdemokratische Partei der DDR“ mit 21,9 Prozent der Stimmen. 16,4 Prozent der Wähler hatten für die SED-Nachfolgeorganisation PDS gestimmt und 5,3 Prozent für den „Bund Freier Demokraten“. Obwohl die Wahl vor allem ein Erfolg der Oppositionsbewegung in der DDR war, erzielte das Bündnis 90, ein Zusammenschluss verschiedener Bürgerrechtsgruppen, lediglich 2,9 Prozent der Stimmen. Insgesamt zogen zwölf Listen in die Volkskammer ein.
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