Spartacus hat geschrieben:augenzeuge hat geschrieben:Sparta, das sind Träume. Bis zum Staatsanwalt geht sowas gar nicht.....
AZ
Wenn die Firma Anzeige erstattet geht das natürlich vor den Staatsanwalt. Wohin denn sonst.
Sparta
Damit die Staatsanwaltschaft oder andere Strafverfolgungsbehörden (Polizei) einschreiten und den Sachverhalt erforschen dürfen, etwa durch Vernehmung des Beschuldigten, Zeugen befragen oder Spuren sichern, müssen tatsächliche Anhaltspunkte für eine verfolgbare Straftat vorliegen.
Diese tatsächlichen Anhaltspunkte nennt man Anfangsverdacht.
Der Anfangsverdacht ist die unterste von drei Verdachtsstufen der Strafverfolgungsbehörden in Deutschland, bei dessen Vorliegen die Strafverfolgungsbehörden verpflichtet sind, ihre Ermittlungen aufzunehmen.
Nach § 160 Abs 1 StPO (Strafprozessordnung) hat die Staatsanwaltshaft, wenn sie Kenntnis von dem Verdacht von einer Straftat erhält, den Sachverhalt zu erforschen.
Nach § 152 Abs. 1 StPO ist die Staatsanwaltschaft dann verpflichtet, wenn tatsächliche Anhaltspunkte wegen einer verfolgbaren Straftat vorliegen, einzuschreiten.
Der Anfangsverdacht ist also die erste Schwelle, die die Strafverfolgungsbehörde nehmen muss, um eine Straftat zu verfolgen. Liegen keine tatsächlichen Anhaltspunkte vor, darf die Staatsanwaltschaft grundsätzlich nicht ermitteln. Auf diese Weise wird der Bürger vor bloßen Vermutungen, Gerüchten und Verleumdungen geschützt.
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