Die Arbeit des MfS

Alles zum Thema Geheimdienste und Sicherheit in der DDR und in der BRD

Re: Die Arbeit des MfS

Beitragvon Merkur » 13. September 2011, 17:59

augenzeuge hat geschrieben:
Merkur hat geschrieben:2. Vertreter von NSW-Firmen klärten über einen längeren Zeitraum das Persönlichkeitsbild des Im- und Exportkaufmanns R., tätig in einem DDR-Außenhandelsbetrieb, auf. Dazu nutzten sie vor allem die Freizeit des R., wenn dieser sich zu Verhandlungen im Westen aufhielt. Bereitwillig ließ er sich bei Besuchen in Nachtbars aushalten, nahm durch NSW-Firmen finanzierte Urlaubsangebote an und wies entsprechende Geschenke nicht ab. Um seine Bedürfnisse zu befriedigen, lieferte sich R. den Kontrahenten immer mehr aus, so dass diese ihn als "Ihren zuverlässigen Stützpunkt" risikolos steuern konnten. Im Interesse der NSW-Firmen handelte R. zum Schaden der DDR. Die NSW-Firmen wurden preislich bevorteilt, indem er Qualitätsangaben und Preisnotierungen zu deren Gunsten fälschte und ihnen ungerechtfertigte Zahlungsziele in den Rechnungen einräumte.


Na sowas Merkur, du kritisierst hier NSW-Firmen, weil sie ein Persönlichkeitsbild des Mannes erstellt haben? Was hat das MfS denn getan? Gegen die Tätigkeit des MfS waren die NSW Firmen doch Waisenknaben. Du kritisierst einen Außenhandelskaufmann, der auch Schalck-Golodkowski heißen könnte. Denn was hat der anderes gemacht?
AZ


AZ,

vermutlich haben wir unterschiedliche Auffassungen darüber, was Kritik bedeutet.
Ich persönlich habe nichts kritisiert, sondern einen Vorgang dargestellt.
Selbstverständlich muss jeder seine individuelle Sicht bzw. Meinung haben und schreiben. Quelle: Augenzeuge.
Merkur
 
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Re: Die Arbeit des MfS

Beitragvon Nostalgiker » 13. September 2011, 18:23

Augenzeuge,

lass es einfach gut sein.

Dein ganzes Antwortschreiben zeigt mir nur eins, nämlich das Du Dich empfindlich getroffen fühlst.

Damit die anderen Leser erkennen können das ich Augenzeuge nicht in einem Kloster stecken wollte, hier die Lüftung dieser mysteriösen Angelegenheit.
In der DDR gab zwei Einrichtungen welche sich der Bezeichnung "Rotes Kloster" erfreuen durften, wenn auch inoffiziell.
Einmal die Sektion Journalistik der Karl-Marx-Universität Leipzig und andererseits die Hochschule für Ökonomie "Bruno Leuschner" in Berlin- Karlshorst.
Beide Einrichtungen waren ziemlich verschrieen wegen ihrer recht strammen Politischen Ausrichtung des Studiums, auch die Absolventen waren teilweise nicht "ohne".

Belassen wir es dabei.



@Mara
So wie Du in Deinem Truck sitzt und immer woanders, sitze ich in der Woche meist in Hotelzimmern. Kommt in etwa auf das gleiche heraus.
Es lässt sich meist nicht vermeiden das ich mit dem Auto fahre und da komme ich in "guten Zeiten" schon mal auf 60.000 km im Jahr.
Noch macht mir das Autofahren Spass und ich empfinde es nicht als Belastung.

Gruß
Nostalgiker
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Re: Die Arbeit des MfS

Beitragvon augenzeuge » 13. September 2011, 19:22

Merkur hat geschrieben: AZ, vermutlich haben wir unterschiedliche Auffassungen darüber, was Kritik bedeutet.
Ich persönlich habe nichts kritisiert, sondern einen Vorgang dargestellt.


Sorry, ich hatte es so aufgefasst. Mein Fehler. Nichts für ungut! [blush]
AZ
"Wer nicht an Wunder glaubt, ist kein Realist."
„Wer A sagt, der muss nicht B sagen. Er kann auch erkennen, dass A falsch war“.
"Es ist manchmal gefährlich, Recht zu haben, wenn die Regierung Unrecht hat. (Voltaire)"
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Re: Die Arbeit des MfS

Beitragvon SkinnyTrucky » 13. September 2011, 20:55

Nostalgiker hat geschrieben:So wie Du in Deinem Truck sitzt und immer woanders, sitze ich in der Woche meist in Hotelzimmern. Kommt in etwa auf das gleiche heraus.
Es lässt sich meist nicht vermeiden das ich mit dem Auto fahre und da komme ich in "guten Zeiten" schon mal auf 60.000 km im Jahr.
Noch macht mir das Autofahren Spass und ich empfinde es nicht als Belastung.


Tja, den einzigen Stress, den ich habe, sind die Banditen mit der ewigen offenen Hand langs den Wegen, der Staat hat ihnen auch noch alle Mittel gegeben willkürig unser Leben schwer zu machen...man darf immer weniger arbeiten und immer mehr Bußgelder dafür bezahlen....manchmal glaub ich, die Länder Europas haben sich zusammengetan um ihre Schulden so zu tilgen, denn die Bußgelder sind horrend hoch und für jede Kleinigkeit werden sie verhängt, jeder Verhältnismässigkeit zum Hohn....ein Gesetz zum Schutz von Fahrern ist zum Instrument gegen uns verkommen....

...ich hab das den letzten Kontrolleuren schon kackfrech in's Gesicht gesagt....auch hab ich ihnen gesagt, das se sich dermassen unbeliebt gemacht haben, das man wohl nie wieder die Polizei holen würde, falls man sie mal braucht und lieber zu sozialen Einrichtungen wie die einzelnen Mafias gehen würde, notfalls auch mal gegen die Polizei....im gleichen Atemzug hab ich se gefragt, ob se denn nich langsam Angst kriegen, das noch mehr so denken und ob ihnen nicht mulmig ist, wenn se nach Dienstschluß im Dunkeln nach Hause gehen....

Gib den Schergen staatliche Möglichkeiten und Mittel und du erkennst sie als Mensch nich wieder....sei mal froh als Teil des fahrenden Volkes, das dich sowas nich betrifft....denn da ist der große Unterschied....

Aber ich schweife ab...bin völlig offtopic.....

Grüsse aus Livorno

Mara
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Re: Die Arbeit des MfS

Beitragvon ex-maja64 » 13. September 2011, 21:33

enrico hat geschrieben:..wenn dir das nicht gefällt bis du in einem anderen forum sicher besser aufgehoben


Das empfinde ich gelinde gesagt, als eine Frechheit enrico. Ab und an mal auch was sinnvolles zu schreiben, ist manchmal der bessere Weg. So schafft man es sogar das ich die Meinung eines Luftwaffenhelfers teile.


Mario
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Re: Die Arbeit des MfS

Beitragvon Nostalgiker » 13. September 2011, 21:49

@Mara,

ich habe noch etwas vergessen.
Du hast gefragt wo denn überall der Chip aus der DDR drin war. Also das kann ich dir beim besten willen nicht beantworten. Dazu müßte schon jemand ran der in dem Betrieb gearbeitet hat und ob die noch Listen habe wo alle Firmen aufgelistet sind die den Chip bekommen haben und wo die den nun wieder eingebaut haben, ich glaube das sprengt einfach die Möglichkeiten das zu recherieren.

Intel, Samsung Electronics, Toshiba, Texas Instruments, Infineon (mit Qimonda), STMicro-electronics, Hynix, Renesas, AMD, NXP Semiconductors sind die 10 größten Chiphersteller der Welt, was meinst wo von denen die Chips überall drin sind. In Deinen Truck sind bestimmt auch welche vorhanden.

Gruß
Nostalgiker
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Re: Die Arbeit des MfS

Beitragvon vs1400 » 13. September 2011, 21:58

Nostalgiker hat geschrieben:@Mara,

ich habe noch etwas vergessen.
Du hast gefragt wo denn überall der Chip aus der DDR drin war. Also das kann ich dir beim besten willen nicht beantworten. Dazu müßte schon jemand ran der in dem Betrieb gearbeitet hat und ob die noch Listen habe wo alle Firmen aufgelistet sind die den Chip bekommen haben und wo die den nun wieder eingebaut haben, ich glaube das sprengt einfach die Möglichkeiten das zu recherieren.

Intel, Samsung Electronics, Toshiba, Texas Instruments, Infineon (mit Qimonda), STMicro-electronics, Hynix, Renesas, AMD, NXP Semiconductors sind die 10 größten Chiphersteller der Welt, was meinst wo von denen die Chips überall drin sind. In Deinen Truck sind bestimmt auch welche vorhanden.

Gruß
Nostalgiker


hi Nostalgiker,

Mara hat dir doch keine zeitvorgabe gemacht und die chips der ddr hatten wohl nicht das niveau derer, die du aufzähltest.

gruß vs
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Re: Die Arbeit des MfS

Beitragvon Merkur » 13. September 2011, 22:04

augenzeuge hat geschrieben: Wenn eine NSW-Firma Handel mit der DDR betrieb, so machte man immer Gewinne, sonst hätte man den Handel nie gemacht. AZ


Ach, da bin ich ja wirklich überrascht. [grins]
Innerhalb des MfS war man aber durchaus in der Lage, zwischen wirtschaftlicher Störtätigkeit und unlauteren Geschäftsgebahren zu unterscheiden. Man kalkulierte im Handel mit dem NSW das Profitstreben der Konzerne und Firmen natürlich ein. Und man wusste natürlich auch, dass seitens der NSW-Firmen die Korruption als Handelskomponente, sprich halb offizielle Geschäftspolitik, angesehen wurde. Deshalb musste man es aber nicht dulden. Vertretbar war in diesem Rahmen nicht, dass sich Wirtschaftskader korrumpieren ließen.
Mal ein Beispiel, damit die kriminellen Machenschaften von den einseitig "Betriebsblinden" besser verstanden werden.

Ein Verantwortlicher eines DDR-Betriebes gestaltete ein neues Rohstoffsortiment und klassifizierte dieses aufgrund seiner angeblichen "Minderwertigkeit" entsprechend preisgünstig für den NSW-Kunden ein. Bereits bei der Schaffung des neuen Sortiments war klar, dass dies nicht realisiert werden konnte. Die Absicht des DDR-Betriebsverantwortlichen bestand darin, statt der billigen nicht realisierbaren Ware eine qualitätsmäßig höhrerwertige Ware zum Vorteil des NSW-Kunden und zum Nachteil der Volkswirtschaft zu liefern. Gleichzeitig unterlief der DDR-Kontaktpartner die Strategie des DDR-Außenhandels und informierte den NSW-Verhandlungspartner von der DDR-Verhandlungskonzeption. Des weiteren versuchte der DDR-Betriebsverantwortliche ungerechtfertigte Reklamationen der NSW-Kunden gegenüber seinem Betrieb durchzusetzen. Dazu kam die ungerechtfertigte Festlegung von Pauschalen (für angebliche Feuchtigkeit der Ware), um Vorteile für die NSW-Firmen zu erreichen.

So AZ, wurden unter Zahlung von Taschengeldern an korrumpierte Unterstützer Gewinne gemacht. Mal ehrlich AZ, hättest Du als Sicherheitsorgan dabei tatenlos zugesehen ?
Selbstverständlich muss jeder seine individuelle Sicht bzw. Meinung haben und schreiben. Quelle: Augenzeuge.
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Re: Die Arbeit des MfS

Beitragvon SkinnyTrucky » 13. September 2011, 22:18

Nostalgiker, es geht mir nicht drum wo Chips im Allgemeinen drin sind, das weiß ich als jemand die in Elektronik ausgebildet ist....mir geht's darum, ob die DDR nun auch mit ihrer Produktion die riesigen Kosten wieder reinholen konnte, die das Ding gekostet hat....das Fiasko wurde ja auch nich besser, nur weil se nun ihren Abklatsch hatten, denn da wo se ihn hatten, waren andere schon wieder weiter....

....auf dem Weltmarkt fand man dann denk ich diesen Prestige-Winzling wohl eher nicht verbaut.....

Schau mal, in China werden heute Trucks gebaut, die meinem Scania verdammt ähnlich sehen....es sind aber eben keine Scanias und werden immer 'ne billige Kopie sein mit der der Kunde nicht so zufrieden sein wird, wie mit dem Orginal....

groetjes uit Livorno

Mara
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Re: Die Arbeit des MfS

Beitragvon Nostalgiker » 13. September 2011, 23:18

Mara,Oh, Oh über die Selbstkosten; Herstellungskosten und dem sich daraus theoretisch ergebenen Einkaufspreis für die Kunden decken wir mal lieber den mildtätigen Mantel des Schweigens.
Die Frage ob sich das rechnete stellt sich in diesem Fall einfach nicht, es war ein Politikum und da wird sich mit solchen Nebensächlichkeiten "was kostet denn das?" nicht aufgehalten.
Der Boss wollte ihn und deshalb hat er ihn auch bekommen, so einfach.

Für das Geld welches da verpulvert wurde hätte die DDR bestimmt einen der von mir genannten Chiphersteller aufkaufen können.

@vs1400, zur Erinnerung wir sprechen hier von Mitte der Achtziger Jahre und da waren 8 Bit und 16 Bit Prozessoren die Regel.
Der Chip um den es hier geht war der U61000, ein 1-MBit DRAM-Schaltkreis. Eine Überführung in die Serienproduktion fand nicht mehr statt.
Ein sich ebenfalls in entwicklung befindlicher 32_Bit Prozessor wurde nicht mehr bis zur Serie gebracht.

Selbst die Angaben das in der Pilotlinie(1-MBit) eine erzielte Ausbeute von 20% erreicht wurde halte ich für zu optimistisch.

Und ja alle diese Teile waren gängigen Chips bekannter Hersteller nachempfunden und wie bereits erwähnt mußte fast alles was an technischer Ausrüstung dafür benötigt wurde auch noch entwickelt und gebaut werden.

Gruß
Nostalgiker
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Re: Die Arbeit des MfS

Beitragvon SkinnyTrucky » 14. September 2011, 06:42

Nostalgiker hat geschrieben:Eine Überführung in die Serienproduktion fand nicht mehr statt.


Na Nostalgiker, da kommt ja denn doch noch die Antwort auf die ich so lange gewartet habe....der Chip war nirgends drinne....man hätte dann doch noch eine effektive Produktionslinie sich besorgen müssen....das wäre wiederum superteuer geworden und bis man damit produzieren konnte, wäre die Welt schon wieder mit grossen Schritten weiter.....

groetjes

Mara
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Re: Die Arbeit des MfS

Beitragvon Edelknabe » 14. September 2011, 06:58

Mara du hast wirklich Null Ahnung von diesem ganzen Chipkram damals und heute(so nehme ich einmal gut an)aber versuchst immer noch die Suppe hier im Fred am kochen zu halten.
Unverständlich eigentlich?
Ich glaube fast, wenn dein Vater früher mal ne ruhige Stunde hatte, dann hast du ihn als junger Kerl extra noch bis zur Weißglut gereizt, damit er dir wieder eine scheuert. Oder besser, du hast dich dann gewundert, wenns schon wieder hinter deinen Ohren zwiebelte.

Rainer-Maria
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Re: Die Arbeit des MfS

Beitragvon Nostalgiker » 14. September 2011, 08:19

Die Überführung des 1-MBit Chips in die Produktion fand fand aus diesem ganz einfachen, trivialen Grund nicht mehr statt: Die DDR hatte das zeitliche gesegnet, Investitionen zum Aufbau einer Produktionslinie waren nicht vorhanden und diejenigen die es später machten, Westfirmen wohlgemerkt, waren wohl eher am Abgreifen der Fördermittel interessiert um damit sich selbst zu sanieren und nicht unbedingt an der Schaffung von Arbeitsplätzen die auch über einen langen Zeitraum sicher sind.

@Mara, Du suchst soviel im Internet, findest die absonderlichsten Sachen wenn es darum geht die DDR zu delegimentieren und ausgerechnet beim Chip versagte Dein Spürsinn?
Sehr seltsam, sehr seltsam.

Gruß
Nostalgiker
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Re: Die Arbeit des MfS

Beitragvon Icke46 » 14. September 2011, 08:28

Einige Infos zum 1-MBit-Chip gibts in wikipedia:

http://de.wikipedia.org/wiki/U61000

Ich glaube, die Situation (warum keine Serienproduktion etc.) ist dort durchaus korrekt beschrieben.

Gruss

icke
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Re: Die Arbeit des MfS

Beitragvon SkinnyTrucky » 14. September 2011, 09:16

Rainer Maria, mein Vater war ein brutales Arschloch....der tut nichts zur Sache....

....wenn du meinst, ich hätte null Ahnung, dann meinst du im gleichen Atemzug, das die Bücher, die ich dazu gelesen habe, nicht wahr sind.....genau wie der von Icke eingestellte Wikieintrag.....

....ich habe zumindestens eine Ausbildung mit integrierten Schaltkreisen gehabt und uns wurd auch gesagt, das die Technologie zusammengetragen wurde....niks mit Eigenentwicklung....alles Abklatsch....

...und Nostalgiker, wer erzählt denn hier Märchen....????

groetjes uit Livorno

Mara
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Re: Die Arbeit des MfS

Beitragvon Hartmut-Mobil » 14. September 2011, 10:32

der Chip war nirgends drinne...

Wie auch die hatten ja den größten Chip der Welt der war so groß wie ein Schuhkarton und wo sollte der denn reinpassen ?
Mit freundlichen Grüßen
Hartmut
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Re: Die Arbeit des MfS

Beitragvon Icke46 » 14. September 2011, 10:40

Also ich weiss nicht - der Witz mit dem größten Chip der Welt hatte für mich 1989 schon nen Bart. Kann ich eigentlich nicht drüber lachen - obwohl ich aus den Alt-Bundesländern bin.

Man sollte doch versuchen, sachlich zu diskutieren - auch wenns vielleicht mal schwerfällt.

Gruss

icke
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Re: Die Arbeit des MfS

Beitragvon augenzeuge » 14. September 2011, 19:35

Merkur hat geschrieben: Ein Verantwortlicher eines DDR-Betriebes gestaltete ein neues Rohstoffsortiment und klassifizierte dieses aufgrund seiner angeblichen "Minderwertigkeit" entsprechend preisgünstig für den NSW-Kunden ein. Bereits bei der Schaffung des neuen Sortiments war klar, dass dies nicht realisiert werden konnte. Die Absicht des DDR-Betriebsverantwortlichen bestand darin, statt der billigen nicht realisierbaren Ware eine qualitätsmäßig höhrerwertige Ware zum Vorteil des NSW-Kunden und zum Nachteil der Volkswirtschaft zu liefern. Gleichzeitig unterlief der DDR-Kontaktpartner die Strategie des DDR-Außenhandels und informierte den NSW-Verhandlungspartner von der DDR-Verhandlungskonzeption. Des weiteren versuchte der DDR-Betriebsverantwortliche ungerechtfertigte Reklamationen der NSW-Kunden gegenüber seinem Betrieb durchzusetzen. Dazu kam die ungerechtfertigte Festlegung von Pauschalen (für angebliche Feuchtigkeit der Ware), um Vorteile für die NSW-Firmen zu erreichen.

So AZ, wurden unter Zahlung von Taschengeldern an korrumpierte Unterstützer Gewinne gemacht. Mal ehrlich AZ, hättest Du als Sicherheitsorgan dabei tatenlos zugesehen ?


Ja, Merkur es war so vieles ungerechtfertigt aus Sicht des MfS, erst der Preis, den man erzielte, dann die Hochwertigkeit bei der eine Reklamation gar nicht vorkommen konnte und dann musste man sich noch über Trockenheit oder Feuchte der Ware streiten…..alles Dinge, die doch aber ganz einfach festgestellt und dokumentiert werden konnten.

Ok, ich nehm das mal so hin, und ich sage dir auch, ich hätte das weder als Sicherheitsorgan des MfS noch als Chef eines Betriebes hingenommen, wenn es denn der Realität entspräche. Wenn das sich wirklich so zugetragen hat, und ich deine Aussagen verinnerliche, dann wundere ich mich darüber:

1: Das hier ein Verantwortlicher so viele Verträge mit dem NSW allein abschließen und die Preise beeinflussen konnte
2: Das in einem Betrieb mit Westhandelsverbindungen so viele Fehler nacheinander passieren konnten ohne das es früher jemanden auffiel
3: Das die hier garantiert vorhandenen IM’s, zutragenden Gewerkschaftsmitglieder, SED-Sekretäre, Qualitätskontrolleure ..und weitere Aufpasser alle geschlafen haben…..
4: Das man einfach so ein Sortiment schaffen konnte, obwohl die Realisierung nicht vorher geprüft wurde.

Mal ganz offen gesprochen, wenn das alles möglich war, dann muss sich doch niemand mehr wundern, wohin das geführt hat.
AZ
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Off Topic

Beitragvon Tine » 14. September 2011, 20:18

Edelknabe hat geschrieben:...dann hast du ihn ... extra noch bis zur Weißglut gereizt, damit er dir wieder eine scheuert.
Rainer-Maria

(gekürztes Zitat)

Hallo Reinhard,

mal kurz was zur Verfahrensweise miteinander.

Du bist erfahren genug zu wissen, dass du mit diesen deinen Aussprüchen provozierst und hier ganz konkret und wiederholt gegen Mara. Ich bitte dich das zukünftig zu unterlassen. Ich denke du weißt, was ich konkret meine!
Wenn du dazu Fragen haben solltest dann nur über PN!

Ich schätze häufig deinen Humor und deine Ehrlichkeit - also beherrsche dich und zeige Weisheit und Toleranz!

Danke!
Tine
Tine
 

Re: Die Arbeit des MfS

Beitragvon ex-maja64 » 14. September 2011, 20:45

Martina,

kann es aber auch damit zusammen hängen, dass du und Mara euch aus einem anderen Forum schon länger bekannt seit??
Mir fiel es damals erst beim zweiten Durchlesen des Helmstedttreffenthreads auf, was da in einem Beitrag von dir stand.

Jetzt mal ganz ehrlich, Mara wagt sich hier in verschiedenen Themen weit übers Gebälk hinaus, zum Teil ohne Grundwissen.
Aber ich bewundere immer wieder wie sie mit den Reaktionen darauf umgeht und ich denke mal sie hält auch diesen Edelknabenbeitrag aus.

Ach und noch was, mit Klarnamen, dass kommt hier nicht so gut. [mad]


Mario, der auch weis, dass die letzten beiden Beiträge hier OT waren. [peinlich]
ex-maja64
 

Re: Die Arbeit des MfS

Beitragvon vs1400 » 14. September 2011, 21:24

icke46 hat geschrieben:Einige Infos zum 1-MBit-Chip gibts in wikipedia:

http://de.wikipedia.org/wiki/U61000

Ich glaube, die Situation (warum keine Serienproduktion etc.) ist dort durchaus korrekt beschrieben.

Gruss

icke



danke icke46. [rose]

gruß vs
vs1400
 

Re: Die Arbeit des MfS

Beitragvon andr.k » 19. Januar 2013, 18:26

Merkur hat geschrieben:
Nostalgiker hat geschrieben: Wodurch kam das MfS darauf sich mit Bürger X zu beschäftigen, einen "Vorgang" über ihn anzulegen?
Nostalgiker


Diese Frage wird im Sachbuch "Die Sicherheit-Zur Abwehrarbeit im MfS beantwortet. Dort heißt es:

"Zur Durchführung Operativer Personenkontrollen
Die Operative Personenkontrolle (OPK) war ein Aufgabenkomplex zur
Überprüfung und Kontrolle von bestimmten Personen zur gezielten Klärung
operativ bedeutsamer Anhaltspunkte.29Kriterien und Zuständigkeiten im MfS
wurden zuletzt in der vom Minister erlassenen Richtlinie Nr. 1/81 über die
Operative Personenkontrolle geregelt.
Für die Entscheidung, eine OPK durchzuführen, war Voraussetzung, daß
operativ bedeutsame Anhaltspunkte vorlagen, d. h. von in der Regel in der
Abwehrarbeit des MfS gewonnenen, rechtlich entsprechend bewerteten und
überprüften sowie verdichteten Informationen. Das betraf Informationen zu
einer Handlung oder zu Handlungen (Tun oder Unterlassen), die mögliche
Begehungsweisen einer gegen die DDR gerichteten Tätigkeit sein konnten,
ohne jedoch bereits den Verdacht einer Straftat zu begründen. Solche Anhaltspunkte
wiesen oft auf die Vorbereitung oder Durchführung von staatsfeindlichen,
anderen kriminellen bzw. schaden- und gefahrenverursachenden Handlungen
hin.
Anhaltspunkte konnten auch Informationen über feindliche oder andere
negative bzw. ablehnende Einstellungen zur sozialistischen Entwicklung oder
zur Politik der SED- und Staatsführung sein, aus denen sich Motive für strafbares
Handeln entwickeln konnten.
Solche Anhaltspunkte waren ferner – unter dem Aspekt der Gewährleistung
der staatlichen Sicherheit – Verbindungen zwischen Personen aus der
DDR und Personen, Einrichtungen oder Organisationen aus Westberlin, aus
der BRD und anderen kapitalistischen Staaten.
Und sie betrafen Persönlichkeitsmerkmale, die geeignet schienen für den
Mißbrauch durch Geheimdienste und andere feindliche Stellen und Kräfte.
Die OPK war somit ein Arbeitsprozeß zur Klärung derartiger Anhaltspunkte.
Er schloß die Einleitung vorbeugender Maßnahmen ein, die Schäden verhüten
sollten.
Mit einer OPK wurden operativ bedeutsame Anhaltspunkte auf Verdachtsmomente
der Begehung eines Staatsverbrechens oder einer Straftat
der allgemeinen Kriminalität, die einen hohen Grad von Gesellschaftsge-
281
fährlichkeit aufwies und in enger Beziehung zu Staatsverbrechen stand bzw.
für deren Bearbeitung das MfS zuständig war, geprüft. Dazu waren mittels
der OPK weitere Hinweise in be- wie ebenso in entlastender Hinsicht zu
erarbeiten und zu verdichten, um den vorliegenden Verdacht justiziabel zu
begründen oder zu entkräften.Wurde der Anfangsverdacht einer Straftat
begründet, konnte ein Operativer Vorgang (OV) angelegt werden. Die Ergebnisse
der OPK waren in diesem Sinne Ausgangsmaterial für OV.
OPK dienten dem Erkennen und Aufklären von Personen, die den Verhältnissen
in der DDR feindlich oder in anderer Art und Weise negativ
gegenüberstanden bzw. die Verbindungen und Kontakte zu Personen, Einrichtungen
oder Organisationen aus der BRD, anderen kapitalistischen Staaten
bzw. Westberlins unterhielten, woraus sich Gefahren für die zu überprüfenden
Personen selbst oder den Staat ergaben bzw. ergeben konnten. Und
OPK erfolgten zur vorbeugenden Sicherung von Personen, die in sicherheitspolitisch
bedeutsamen Positionen oder Bereichen tätig waren oder tätig
werden sollten sowie von Personen, zu denen begründete Hinweise vorlagen,
daß sie im Blickpunkt gegnerischer Stellen standen und von diesen
mißbraucht werden sollten. Das MfS verfügte dazu in der Regel über gesicherte
Erkenntnisse aus den feindlichen Stellen selbst. Die Gefährdung war
also nicht aus der Luft gegriffen, sondern beruhte häufig auf entsprechenden
Angaben über konkrete Interessen zur Herstellung bzw. Ausnutzung von
Kontakten.
Im Jahre 1988 wurden durch das MfS etwa 7.000 OPK neu eingeleitet, in
den Vorjahren waren es ebenfalls jährlich etwa 6.000 bis 7.000, die neu in
Bearbeitung genommen wurden.
In dieser Größenordnung bewegten sich auch die jährlichen Abschlüsse
von OPK.
1988 belief sich die Anzahl der insgesamt noch in Bearbeitung befindlichen
OPK – d. h. einschließlich der bereits in den Vorjahren eingeleiteten,
aber noch nicht zum Abschluß gebrachten – auf ca. 19.000.30
70 Prozent aller OPK dienten dem Schutz und der vorbeugenden Sicherung
von Personen. Das heißt, es sollten rechtzeitig – im frühestmöglichen
Stadium – gegnerische Angriffe auf die Betreffenden erkannt und abgewehrt
sowie feindliche und andere schwerwiegende kriminelle Handlungen durch
die in OPK überprüften und kontrollierten Personen verhindert werden.
Die Erkenntnisse aus gegnerischen Zentren und Einrichtungen, aber
auch aus aufgeklärten Verdachtshinweisen bzw. Straftaten und Vorkommnissen
mußten bei der Einleitung und Durchführung von OPK gebührend
beachtet werden. In Einzelfällen, besonders bei Vorliegen von Hinweisen
282
über gegnerisches Interesse an bestimmten Personen, über auch dem Gegner
bekannt gewordene persönliche Schwächen und Charaktereigenschaften
von Personen in wichtigen Funktionen bzw. mit Einfluß auf größere
Personenkreise, erfolgten deshalb auch längerfristig angelegte Kontrollmaßnahmen
im Rahmen von OPK. Selbst die Behörde des BStU kam nicht
umhin einzuräumen: »Die OPK war eine primär vorbeugende Maßnahme.
«31
Die operativen Prüfungs- und Kontrollmaßnahmen erfolgten in der Regel
jeweils nur in bezug auf eine konkrete Person. Wie bereits hervorgehoben,
mußten in jedem Falle gemäß den dazu vorgegebenen Kriterien operativ
bedeutsame Anhaltspunkte vorliegen, um eine OPK einzuleiten und durchzuführen.
Diese Entscheidung erfolgte also keinesfalls nach Gutdünken.
Der Einsatz operativer Kräfte erfolgte abhängig von der Zielstellung der
OPK und den tatsächlichen Möglichkeiten der jeweiligen Diensteinheit.
Bestätigten sich die Anhaltspunkte für verdachtsbegründende Handlungen
nicht, wurde die OPK – ohne negative Auswirkungen auf die kontrollierte
Person – eingestellt. Das betraf die Mehrzahl aller OPK.
Bei den 1988 abgeschlossenen etwa 8.000 OPK hatte sich in 87,5 Prozent
der Fälle keinerlei Verdacht bestätigt. Die Kontrolle wurde damit beendet.
(In den Jahren 1985 bis 1987 betraf dies etwa 80 bis 83 Prozent der OPK.)32
Die Unterlagen wurden dann gemäß den dienstlichen Bestimmungen archiviert.
Heute werden diese Archivalien – im Widerspruch zu ihrem tatsächlichen
Inhalt – von interessierten Einrichtungen und Personen benutzt, mitunter
verfälscht, um ihre Thesen von der »flächendeckenden Überwachung
und Kontrolle« und vom »Unterdrückungs- und Repressionsmechanismus
der DDR« zu stützen.
Im Ergebnis von OPK kam es in Einzelfällen zu Empfehlungen an Leiter
oder andere Verantwortliche, kontrollierte Personen aus sicherheitspolitisch
wichtigen Objekten, Bereichen bzw. Positionen herauszulösen, wenn es überprüfte
Informationen gab, die berechtigte Zweifel an deren Zuverlässigkeit
begründeten. Des weiteren wurden zu bedeutsamen Erkenntnissen auch Informationen
an Funktionäre der SED und des Staates zur differenzierten Auswertung
im jeweiligen Verantwortungsbereich übergeben. Damit sollte ein
Beitrag zur Beseitigung von Mängeln und Mißständen, zur Qualifizierung
der Leitungstätigkeit, der ideologisch-erzieherischen Arbeit sowie der Kaderarbeit
geleistet werden.
Die Resultate von OPK wurden zuweilen auch – natürlich ohne konkreten
Bezug auf die betreffenden Personen – im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit
des MfS oder zur Gewinnung Inoffizieller Mitarbeiter genutzt.
283
Konnte durch die OPK, durch die Verdichtung der Ausgangsinformationen
und Anhaltspunkte das Vorliegen des Verdachts einer Straftat durch offiziell
bzw. inoffiziell gesicherte Beweise in belastender Hinsicht begründet
werden, bestand die Möglichkeit, einen Operativen Vorgang (OV) anzulegen.
In der Regel wurden jährlich etwa neun Prozent der OPK in OV überführt
(1988 waren es beispielsweise 8,5 Prozent).33 Die Bearbeitung des OV erfolgte
dann durch die jeweils dafür zuständige Diensteinheit, oder es wurde – allerdings
nur in Einzelfällen – durch das Untersuchungsorgan des MfS gleich
ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, wenn bereits im Ergebnis der OPK die
Voraussetzungen gegeben waren. Möglich war aber auch die Übergabe des
im Rahmen einer OPK erarbeiteten Verdachtsmaterials an andere Einrichtungen
und Organe, vor allem des MdI oder der Zollverwaltung, insbesondere
dann, wenn es sich um Straftaten der allgemeinen Kriminalität handelte.
Wie im Hinblick auf Sicherheitsüberprüfungen kann auch zu den OPK
kritisch gefragt werden, ob deren Umfang gerechtfertigt war. Geteilte, auch
widersprüchliche Auffassungen hierzu und besonders auch zur Frage, wie weit
vorgelagert darf personenbezogen mit präventiven Maßnahmen zur Abwendung
von Gefahren für die staatliche Sicherheit und von begünstigenden
Bedingungen und Umständen für mögliche Angriffe begonnen werden, welche
Voraussetzungen müssen dafür gegeben sein, welche Mittel und Methoden
sind dafür vertretbar, gab es früher schon, und sie sind heute erst recht
angebracht.
Unbestreitbar aber ist: Die Arbeit mit OPK erwies sich als wirksames Instrument
vor allem zur Vorbeugung von Straftaten und anderer Rechtsverletzungen,
d. h. auch dazu, mögliche Gefahrenquellen und vorhandene begünstigende
Bedingungen nicht in strafbares Handeln umschlagen zu lassen. Damit
dienten die OPK dem Schutz der Bürger vor Schäden und Gefahren, der
»inneren Sicherheit« der DDR und der Zurückdrängung der Kriminalität als
gesellschaftliche Erscheinung auf ein Niveau, das – verglichen mit der Alt-
BRD und erst recht zur Lage heute – in der DDR äußerst niedrig war.
Zum Anlegen und zur Bearbeitung Operativer Vorgänge
Als Bearbeitung eines Operativen Vorgangs (auch Vorgangsbearbeitung
genannt) wurde jener operative Arbeitsprozeß bezeichnet, durch den der
Verdacht strafbarer Handlungen überprüft und geklärt werden sollte.34 Die
Bearbeitung eines OV war somit – um das einmal im dafür gebräuchlichen
bundesdeutschen Vokabular auszudrücken – ein Stadium vor dem eigentlichen
strafprozessualen Ermittlungsverfahren, ein »Vorermittlungsstadium«.
284
Gegenstand der Bearbeitung waren verdachtsbegründende Handlungen
von einzelnen oder mehreren, bekannten oder unbekannten Personen.
Als »Operativer Vorgang« wurde der entsprechende Aktenvorgang bezeichnet,
oder wie es im Sprachgebrauch des MfS hieß: »Es wurde ein Operativer
Vorgang angelegt«. Dieser Aktenvorgang enthielt die verdachtsbegründenden
Informationen und Beweise sowie die Pläne zur Untersuchung und
Klärung des vorliegenden Verdachts (Operativpläne zur Bearbeitung dieses
Vorgangs), Sachstandsberichte, Nachweise und andere Dokumente über die
erreichten Ermittlungsergebnisse. Die Aktenführung im OV lag nicht im persönlichen
Ermessen des jeweiligen MfS-Mitarbeiters, sondern erfolgte gemäß
den dafür geltenden dienstlichen Bestimmungen und Weisungen.
Für das Anlegen, die Bearbeitung und den Abschluß der OV galten präzise
Vorgaben. Sie waren in den Richtlinien und anderen Weisungen konkret
bestimmt.
Die Entscheidung über das Anlegen eines OV – und erst recht über dessen
Abschluß – traf ausschließlich der zuständige Leiter (oder sein Stellvertreter)
der Hauptabteilung/selbständigen Abteilung bzw. der Bezirksverwaltung.
Ein Operativer Vorgang war anzulegen, »wenn der Verdacht der Begehung
(des Unternehmens bzw. der Vorbereitung, des Versuchs oder der Vollendung
– die Verf.) von Verbrechen gemäß erstem oder zweitem Kapitel des StGB –
Besonderer Teil – oder einer Straftat der allgemeinen Kriminalität, die einen
hohen Grad an Gesellschaftsgefährlichkeit hat und in enger Beziehung zu
den Staatsverbrechen steht bzw. für deren Bearbeitung… das MfS zuständig
ist, durch eine oder mehrere, bekannte oder unbekannte Personen ...«
bestand.35
Grundsätzliche Voraussetzung für das Anlegen eines OV war das Vorliegen
des Verdachts einer Straftat, für deren Bearbeitung und Aufklärung das
MfS zuständig war.
Das betraf – wie zu Beginn bereits ausgeführt – Verdachtshinweise in
Richtung Landesverrat (Spionage, landesverräterische Nachrichtenübermittlung
oder Agententätigkeit), staatsfeindlicher Menschenhandel (die Tätigkeit
krimineller Menschenhändlerbanden, sogenannter Schleuser- und Schlepperbanden,
und »Fluchthelfer« zur Ausschleusung von DDR-Bürgern, meistens
verbunden mit kriminellem Gelderwerb), Terror (von politischen Zielen
getragene schwere Gewaltakte gegen Leben und Gesundheit und andere
politisch motivierte Anschläge in Form von Geiselnahmen, Bränden und
Zerstörungen). Ein OV wurde angelegt bei Verdacht auf Diversion, Sabotage
und andere Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft,
auf staatsfeindliche Hetze, Staatsverleumdung/Öffentliche Herabwür-
285
digung bzw. Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit,
auf ungesetzliche Verbindungsaufnahme und andere Straftaten gegen die
staatliche und öffentliche Ordnung, sowie schließlich zunehmend bei Verdacht
auf Straftaten des ungesetzlichen Verlassens der DDR/ungesetzlicher
Grenzübertritte.
Gegenstand von OV waren ebenso Verdachtshinweise zu Straftaten des
unbefugten Waffen- und Sprengmittelbesitzes, zu Militärstraftaten, zu Zollund
Devisenvergehen sowie zu anderen Straftaten, wie sie z. B. in Form von
Angriffen gegen die Staatsgrenze und Grenzsicherungskräfte der DDR von
der BRD bzw. von Westberliner Seite aus verübt wurden.
»Verdacht« war ein in der DDR – und auch in der BRD sowie anderen
Staaten – üblicher Rechtsbegriff für die Charakterisierung des Grades der
Wahrscheinlichkeit, daß der oder die Verdächtigen (im Ermittlungsverfahren
»Beschuldigten«) die zu untersuchende Tat schuldhaft begangen haben.
Die OV-Richtlinie Nr. 1/76 enthielt dazu auf der Grundlage der entsprechenden
Rechtsvorschriften der DDR die für das MfS geltenden konkreten
Maßstäbe. Danach lag der Verdacht auf eine der genannten Straftaten vor,
»wenn aus überprüften inoffiziellen und offiziellen Informationen und
Beweisen aufgrund einer objektiven, sachlichen, kritischen und tatbestandsbezogenen
Einschätzung mit Wahrscheinlichkeit auf die Verletzung
eines Straftatbestandes oder mehrerer Straftatbestände geschlossen werden
konnte.« Dabei mußten alle be- und entlastenden Hinweise berücksichtigt
werden. Voraussetzung für das Anlegen eines OV war demzufolge
das Vorliegen eines solchen Verdachts in bezug auf eine vom MfS zu bearbeitende
Straftat.
Das einschlägige DDR-Recht unterschied zwischen verschiedenen Verdachtsgraden,
auf die bereits an dieser Stelle hingewiesen werden soll. (Weitere
Ausführungen zum gesamten Komplex der strafprozessualen Untersuchungsvorgänge/
Ermittlungsverfahren erfolgen im Beitrag zur Tätigkeit der
Untersuchungsorgane des MfS im Bd. 2).
Die Rechtskategorie dringender Verdacht kennzeichnete – im Verhältnis
zum »einfachen« Verdacht – den höheren Grad der Wahrscheinlichkeit, daß
die zu untersuchende Tat schuldhaft begangen wurde. War es z. B. im Rahmen
eines von den Untersuchungsorganen des MfS durchzuführenden Ermittlungsverfahrens
– also dem möglichen Bearbeitungsstadium im Ergebnis
des Abschlusses eines OV – unumgänglich, Untersuchungshaft anzuordnen
(§ 122 StPO/DDR36), mußte dringender Verdacht (neben den anderen gesetzlich
fixierten Haftgründen) vorliegen. Hinreichender Verdacht war Voraussetzung
für den Abschluß eines von den Untersuchungsorganen durchge-
286
führten Ermittlungsverfahrens in Form der Erhebung der Anklage vor Gericht
durch den zuständigen Staatsanwalt (§ 154 StPO/DDR).
Alle drei Stadien des Verdachts mußten nach den strafprozessualen Maßstäben
der DDR selbstverständlich begründet sein.
Aufschlußreich ist in diesem Zusammenhang ein Blick auf die Rechtsgrundlagen
und -praxis in der BRD. Gemäß § 152 (2) in Verbindung mit
§ 160 (1) der StPO/BRD37 wird eine Erforschungspflicht der zuständigen
Strafverfolgungsbehörden bereits beim Vorliegen eines »Anfangsverdachts«
ausgelöst, der »zureichende tatsächliche Anhaltspunkte« für das Vorliegen
einer Straftat voraussetzt.
Dieser Anfangsverdacht ist im Vergleich zu den sonstigen Verdachtsgraden
»durch eine verhältnismäßig geringe Intensität gekennzeichnet. Auch dürftige
und noch ungeprüfte Angaben, Gerüchte und einseitige Behauptungen
können zureichende Anhaltspunkte sein, denn die Prüfung des Grades ihrer
Wahrscheinlichkeit ist das Ziel … von Ermittlungen«.38 Und das betrifft die
mögliche Verletzung eines Straftatbestandes sowohl durch aktives strafbedrohtes
Handeln als auch durch Unterlassen von Rechtspflichten.
Und reichen bekanntgewordene Umstände nicht aus, um selbst diesen
weit vorgelagerten (auf »dürftigen und noch ungeprüften Angaben, Gerüchten
und einseitigen Behauptungen« beruhenden) Anfangsverdacht zu begründen,
so haben die Strafverfolgungsorgane trotzdem die rechtliche Handhabe
einer »Vorermittlungspflicht«, um damit durch weitere Aufklärung den
Anfangsverdacht zu bejahen (oder gegebenenfalls auszuschließen).
Zurück zur Rechtslage in der DDR und damit für das MfS: Das Wesen der
Arbeit mit Operativen Vorgängen im MfS bestand darin, durch eine zielgerichtete
und konzentrierte Arbeit, einschließlich des Einsatzes von IM,
die subversiven gegnerischen Angriffe, feindliche und andere kriminelle
Handlungen aufzudecken und vorbeugend zu bekämpfen sowie das Eintreten
möglicher Schäden, Gefahren oder anderer schwerwiegender Folgen
aus strafbaren Handlungen zu verhindern. Folglich bestand ein Hauptanliegen
der Abwehrdiensteinheiten darin, fundierte Ausgangsmaterialien für
OV dort zu erarbeiten, wo
– durch feindliche Angriffe die größten Gefahren für die innere Sicherheit
der DDR hervorgerufen werden konnten bzw. wurden;
– Angriffe durch die Gegenseite mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten
waren und bedeutender Schaden hätte erzielt werden können bzw. erzielt wurde;
– gegnerische Handlungen, Einflüsse und Gefahren offensiv zu bekämpfen
waren;
287
– es notwendig war, vor allem vorbeugend die begünstigenden Bedingungen
für derartige Angriffe zu beseitigen oder den Mißbrauch von Bürgern der DDR
zu unterbinden.
Das alles bedeutete zunächst eine systematische Suche und Sichtung entsprechender
Hinweise. Im operativen Sprachgebrauch des MfS hieß das
»Durchdringung der Schwerpunktbereiche«, das heißt Sichtung und Analyse
der zum jeweiligen Schwerpunktbereich vorliegenden operativ relevanten
Informationen, auf das Vorliegen von Ausgangsmaterialien, die das Anlegen
eines OV begründen könnten.
Derartige Ausgangsmaterialien für OV waren in der Regel bereits verdichtete
inoffizielle und offizielle Informationen, die in wesentlichen Teilen
darauf hinwiesen, daß Staatsverbrechen oder andere operativ bedeutsame
Straftaten der allgemeinen Kriminalität vorliegen konnten.39
Solche Ausgangsmaterialien konnten z. B. Ergebnis einer OPK, der Untersuchung
eines Vorkommnisses oder Ergebnis der Klärung von personenund
sachverhaltsbezogenen Hinweisen sein.
Lagen solche Ausgangsmaterialien vor, hatte ihre gründliche operative
und strafrechtliche Einschätzung zu erfolgen, ob die erforderlichen Voraussetzungen
für das Anlegen eines Operativen Vorganges, insbesondere der
Verdacht einer Straftat nach den Strafgesetzen der DDR, gegeben waren.
Einzuräumen ist, daß es bei der Wertung derartiger Ausgangsmaterialien –
trotz der vorhandenen eindeutigen Kriterien zur Prüfung der Verdachtshinweise
– vereinzelt auch zu Irrtümern oder subjektiven Fehlinterpretationen
kam.
Die Bearbeitung von OV erfolgte auf der Grundlage von Operativplänen.
Sie waren für die Mitarbeiter verbindliche Arbeitsdokumente. Derartige
Pläne sollten vor allem den gezielten und effektiven Einsatz der hauptamtlichen
und Inoffiziellen Mitarbeiter sowie der operativen Mittel und Methoden
gewährleisten.
Ein solcher Operativplan trat erst in Kraft, wenn er durch den zuständigen
Leiter bestätigt wurde. Kritisch ist anzumerken: Ungeachtet aller Forderungen
nach Objektivität wurden bestimmte Ziele und Maßnahmen solcher Pläne
mitunter aber auch von Wunschdenken getragen, entsprachen nicht den
tatsächlich vorhandenen Ausgangsmaterialien.
Die Bearbeitung der OV schloß stets auch die Durchführung solcher Maßnahmen
ein, mit denen möglichst unverzüglich eine weitere staatsfeindliche
oder andere kriminelle Tätigkeit verhindert, zumindest aber eingeschränkt
werden konnte. Dazu gehörte das »Herauslösen von Personen aus Gruppen
«, die »Rückgewinnung« bearbeiteter Personen bzw. die »Wiedergutma-
288
chung« des bereits eingetretenen Schadens auf der Grundlage der im StGB
und in der StPO sowie in anderen Rechtsvorschriften der DDR enthaltenen
Möglichkeiten.
Wenn 1988 im gesamten MfS insgesamt etwa 4.500 OV bearbeitet wurden,
40 so offenbart bereits diese Zahl – obwohl sie noch keine Aussagen
ermöglicht über Inhalt und Charakter der bearbeiteten Verdachtshinweise,
ganz zu schweigen vom möglichen Ergebnis der Bearbeitung – die Haltlosigkeit
der These, große Teile der DDR-Bevölkerung und sogenannter Andersdenkender
seien operativ bearbeitet worden. Auch diese Zahlen führen alles
Gerede über ein angebliches System flächendeckender Überwachung und
Kontrolle seitens des MfS ad absurdum.
Das bestätigte – sicherlich unabsichtlich – selbst die von Rainer Eppelmann
geleitete Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages. Beispielsweise
stellte sie fest, daß am 30. September 1989 im gesamten Bezirk Leipzig
(mit insgesamt rund 1,05 Millionen erwachsenen Bürgern) in 115
Operativen Vorgängen lediglich 205 Personen bearbeitet wurden – davon
auf der Linie XX (Schutz der politischen Grundlagen der DDR) ganze 27
Operative Vorgänge.
Zum gleichen Zeitpunkt wurden demnach im Sport, im Gesundheitswesen,
in der Volksbildung, in den Blockparteien und Massenorganisationen so gut
wie keine OV oder OPK geführt. Das bedeutet: Es wurden in diesen Bereichen
nur sehr wenige oder keine Personen wegen vorliegender Hinweise, die den
Verdacht strafbarer Handlungen begründeten, vom MfS operativ bearbeitet.
Bei der Bewertung aller Zahlen über Operative Vorgänge ist ferner zu beachten,
daß eine nicht unbeträchtliche Anzahl mit dem Ziel zweifelsfreier Klärung
der Verdachtsgründe über längere Zeiträume bearbeitet wurde, darunter vor
allem Vorgänge gegen verdächtige Personen in der BRD und in Westberlin.
Die mitunter sehr lange Bearbeitungszeit von OV ergab sich auch daraus,
daß mit ihnen nicht vorrangig das Ziel verfolgt wurde, ein strafprozessuales
Ermittlungsverfahren einzuleiten. Vorrang besaß vielmehr die Verhinderung
bzw. Einschränkung erkannter subversiver Tätigkeit bzw. das ständige Informiertsein
über Pläne und Absichten, über Mittel und Methoden gegnerischer
Stellen. Ausgehend davon wurden OV häufig eben so lange bearbeitet,
wie gegnerische Stellen und Kräfte im betreffenden Fall aktiv waren.
Mithin war auch die Anzahl der im laufenden Jahr jeweils neu eingeleiteten
Operativen Vorgänge weitaus geringer als die Gesamtzahl der in den
jährlichen Statistiken des MfS ausgewiesenen OV. Beispielsweise wurden
von den 1988 insgesamt in Bearbeitung befindlichen rund 4.500 OV im
Laufe des Jahres etwa 1.660 neu angelegt.41
289
In den letzten Jahren der Tätigkeit des MfS war zudem die Einleitung von
OV ständig rückläufig. Das war nicht unwesentlich darauf zurückzuführen,
daß es – wie bereits beschrieben – einerseits eine teilweise »Wegorientierung«
von Hauptaufgaben des MfS gab, andererseits stärker auf die operative Überprüfung
und Kontrolle, auf die vorbeugende Verhinderung im Rahmen der
OPK orientiert und das Drängen nach »politischen Lösungen« – selbst bei
nachgewiesener staatsfeindlicher Tätigkeit – immer nachhaltiger wurde.
In der Abwehrarbeit des MfS galt der Grundsatz:
In den Fällen, in denen es möglich, sinnvoll und gesetzlich zulässig war,
sollte vorrangig auf die politische Lösung der persönlichen und gesellschaftlichen
Konflikte hingewirkt werden. Es sollte nicht bis zum Stadium eines
Operativen Vorgangs und im Ergebnis dessen möglicherweise zu strafprozessualen
und strafrechtlichen Maßnahmen kommen.
Zum Abschluß Operativer Vorgänge
Erbrachte die gewissenhafte Prüfung und Aufklärung der Verdachtsgründe,
die zum Anlegen eines OV geführt hatten, eindeutig und nachweisbar
keine Bestätigung des Vorliegens einer Straftat oder anderen Rechtsverletzung
oder waren aus anderen Gründen die Voraussetzungen für eine
Strafverfolgung nicht mehr gegeben (wie Verjährung, Zurechnungsunfähigkeit)
oder gab es objektiv keine Möglichkeit, die Verdachtsgründe zu
klären, dann war für diese Fälle in der besagten OV-RL 1/76 definitiv festgelegt,
daß die Bearbeitung des entsprechenden Operativen Vorgangs
»einzustellen ist.«
Nach Erfahrungswerten betraf das etwa 60 Prozent der OV. Häufig war
das verbunden mit dem Einleiten bzw. Veranlassen von Maßnahmen zur
Einhaltung bzw. Wiederherstellung der Gesetzlichkeit bzw. zur Beseitigung
verbrechensbegünstigender Bedingungen und Umstände. Die Unterlagen
dazu wurden ebenfalls archiviert.
In der 2. Hälfte der 80er Jahre erfolgte nur in etwa 35 bis 40 Prozent der
Abschluß von OV in Form der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens mit
bzw. ohne Haft oder der Durchführung anderer strafprozessualer Maßnahmen.
Von den 1988 abgeschlossenen 1.750 Operativen Vorgängen führten beispielsweise
28 Prozent zu strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, 60 Prozent
wurden wegen Nichtbestätigung des Verdachts einer strafbaren Handlung bzw.
aus anderen Gründen eingestellt.42
Selbst bei Vorliegen einer Straftat konnte auf die Anwendung von strafprozessualen
Zwangsmaßnahmen verzichtet werden, wenn der sicherheits-
290
politische und vorbeugende Nutzen oder auch die Wiedergutmachungsaktivitäten
der Tatverdächtigen größer waren als die mit einer möglichen strafrechtlichen
Ahndung zu erwartenden erzieherischen Effekte.
Natürlich erfolgte auch das nicht im »rechtsfreien Raum«, sondern entsprechend
den im StGB bzw. in der StPO und in anderen Rechtsvorschriften
der DDR geregelten Möglichkeiten.
Nach der Rechtsordnung der DDR konnte (oder mußte) bei Vorliegen
bestimmter Voraussetzungen von der Einleitung bzw. dem Abschluß eines
Ermittlungsverfahrens, einer Anklage oder einer Verurteilung abgesehen
werden. Das betraf beispielsweise Spione und Agenten, die sich selbst gestellt
hatten. Entsprechend einem Aufruf der Regierung der DDR – der »Grotewohl-
Erklärung« von 1953 – gingen Spione und Agenten straffrei aus,
wenn sie von sich aus ihre Verbindung zum gegnerischen Geheimdienst
abbrachen und sich den zuständigen Organen der DDR offenbarten. Später,
im Strafrechtsergänzungsgesetz der DDR von 1957, wurde im § 9 Ziffer
2 die ausdrückliche Festlegung getroffen: »Eine Strafe erfolgt nicht, …
wenn nach der Tat im gesamten Verhalten des Täters eine grundlegende
Wandlung eingetreten ist, die erwarten läßt, daß er die sozialistische Gesetzlichkeit
achten wird«.43
Nach § 25 StGB/DDR war von Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit
zwingend abzusehen, wenn »1. Die Straftat infolge der Entwicklung
der sozialistischen Gesellschaftsverhältnisse keine schädlichen Auswirkungen
hat; … 3. der Täter durch ernsthafte, der Schwere der Straftat
entsprechende Anstrengungen zur Beseitigung und Wiedergutmachung ihrer
schädlichen Auswirkungen oder durch andere positive Leistungen beweist,
daß er grundlegende Schlußfolgerungen für ein verantwortungsbewußtes Verhalten
gezogen hat.«
Und in § 25 Abs. 2 hieß es: »Von Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit
kann abgesehen werden, wenn kein gesellschaftliches Interesse
an der Bestrafung besteht.«44
Diese Regelungen waren faktisch bis zum Ende der DDR gültig, sieht man
von den mit dem 6. Strafrechtsänderungsgesetz vom 29. Juni 1990 vorgenommenen
Veränderungen ab, die am Wesen aber nichts änderten.45
Nach § 111 StGB/DDR – Außergewöhnliche Strafmilderung und Absehen
von Strafe – konnte bei Staatsverbrechen (Verbrechen gegen die DDR
nach dem 2. Kapitel des StGB) auf eine geringere als die angedrohte Mindeststrafe
erkannt werden, oder es konnte »von Strafe abgesehen werden,
wenn sich der Täter den Sicherheitsorganen stellt und das Verbrechen und
seine Kenntnis über die Zusammenhänge des Verbrechens offenbart«.
291
Im übrigen ist auch diese Regelung noch mit dem 6. StÄG vom 29. Juni
1990 – in bezug auf das 2. Kapitel StGB, dann als »Straftaten gegen die verfassungsmäßige
Ordnung der Deutschen Demokratischen Republik« bezeichnet
– übernommen worden.
Weitere im oben genannten Zusammenhang bedeutsame Rechtsgrundlagen
kamen bzw. konnten beispielsweise zur Anwendung kommen bei
Vorliegen der im StGB/DDR normierten gesetzlichen Voraussetzungen
der »tätigen Reue«, des »Rücktritts vom Versuch« oder auch der »Nötigung
«.46
Und auch das sei im Vorgriff auf den Beitrag im Bd. 2 zur Tätigkeit der
Untersuchungsorgane hier schon festgehalten: Nach § 141 StPO/DDR waren
die Untersuchungsorgane befugt, Ermittlungsverfahren »selbständig einzustellen,
wenn 1. der festgestellte Sachverhalt keine Straftat ist; 2. festgestellt
ist, daß die Straftat nicht vom Beschuldigten begangen worden ist; 3. die
gesetzlichen Voraussetzungen (Zurechnungsfähigkeit, Verjährungsfristen)
der Strafverfolgung fehlen«.
Deshalb sei nicht nur beiläufig hinzugefügt: Bei der Feststellung der gesetzlichen
Voraussetzungen für die Einleitung (und später auch den Abschluß)
von Ermittlungsverfahren war es selbstverständlich, von vornherein die
Zurechnungsfähigkeit (§ 15 StGB/DDR) und die Verjährungsfristen (§ 82
StGB/DDR) zu prüfen. Das war somit auch für die Bearbeitung und den
Abschluß der Operativen Vorgänge als »Vorermittlungsstadium« bedeutsam.
Der Abschluß eines Operativen Vorgangs in Form der Einleitung eines
Ermittlungsverfahrens war entsprechend der OV-Richtlinie nur möglich beim
begründeten Nachweis des dringenden Tatverdachts.
Ohne hier in weitere juristische Details zu gehen, ist ersichtlich, daß der
Abschluß eines OV mittels Ermittlungsverfahren an durch die Strafprozeßordnung
und das Strafgesetzbuch der DDR geregelte Voraussetzungen gebunden
war.
Diesen gesetzlichen Maßstäben entsprachen auch die Anforderungen in
den dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des MfS. Es gab, das sei
ausdrücklich betont, auch hier keinerlei »Sonderrechte« des MfS.
Für die Einleitung, die Bearbeitung und den Abschluß von Ermittlungsverfahren
waren im MfS die Hauptabteilung IX und in den Bezirksverwaltungen
die Abteilungen IX – als staatliche Untersuchungsorgane – zuständig.
(Was das hieß, welche Verantwortlichkeiten, Aufgaben, Befugnisse und
mitunter auch Probleme damit verbunden waren, wird sehr ausführlich im
betreffenden Beitrag im Bd. 2 behandelt.) In ihrer Tätigkeit als Untersuchungsorgane
unterstanden sie – gleich den Untersuchungsorganen des Mini-
292
steriums des Innern und der Zollverwaltung der DDR – der Leitung und
Aufsicht durch die Staatsanwaltschaft der DDR.
Nur etwa 3 Prozent der in der DDR von den drei staatlichen Untersuchungsorganen
insgesamt bearbeiteten Ermittlungsverfahren wurden durch
die Untersuchungsorgane des MfS geführt.
Von diesen MfS-Verfahren wurden rund 30 Prozent aus vorausgegangenen
OPK oder OV entwickelt. Also mehr als zwei Drittel der von den Untersuchungsorganen
des MfS bearbeiteten Ermittlungsverfahren beruhten auf
Festnahmen auf »frischer Tat« oder auf Anzeigen und Mitteilungen von
Staats- und Wirtschaftsorganen und Bürgern. Oder die Verfahren basierten
auf Arbeitsergebnissen anderer Schutz-, Sicherheits- und Rechtspflegeorgane
und der Zollverwaltung der DDR sowie auf Arbeitsergebnissen von Sicherheitsorganen
befreundeter Staaten.
Aufgabe des MfS war die Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung
von Staatsverbrechen und anderen feindlich motivierten Handlungen – darunter
auch von Handlungen im Sinne politischer Untergrundtätigkeit.
Auch wenn im Beitrag zur Sicherung der politischen Grundlagen sehr
ausführlich auf die spezielle Seite der operativen Bearbeitung von Personen
in OV, bei denen begründete Verdachtshinweise vorlagen, daß sie Gruppierungen
bildeten, die als Sammelbecken antisozialistischer Kräfte fungierten
und von gegnerischen Einrichtungen entsprechend unterstützt und gesteuert
wurden, eingegangen wird, soll hier schon vorab auf einige prinzipielle
Aspekte verwiesen werden, weil sie Grundfragen der Bearbeitung von OV
berühren. Und zugleich, weil dieses Thema mit Vorliebe zur Verketzerung
des MfS strapaziert wird.
Die operative Bearbeitung erfolgte, wenn solche Personen dazu übergingen,
öffentlich antisozialistische Forderungen zu propagieren und auf Massenwirksamkeit
zielende politische Provokationen zu inszenieren, um weitere
Bürger der DDR gegen den Staat aufzuwiegeln und zu entsprechenden
Handlungen zu aktivieren.
Eine Bearbeitung erfolgte auch beim Vorliegen gesicherter Erkenntnisse,
daß solche Kräfte mit gleichgesinnten Personen und Gruppierungen in anderen
sozialistischen Staaten Verbindung aufnahmen bzw. aufzunehmen beabsichtigten,
um ein koordiniertes Vorgehen zu ermöglichen.
Maßstab der strafrechtlichen Bewertung von Beweistatsachen im Handlungskomplex
politischer Untergrundtätigkeit waren ausschließlich Straftatbestände
des 2. Kapitels »Verbrechen gegen die DDR« – wie Spionage oder
landesverräterische Agententätigkeit – sowie konkrete Straftatbestände der
allgemeinen Kriminalität im Sinne des StGB wie auch von Strafgesetznor-
293
men, die z. B. als Devisen- und Zollstraftaten zu ahnden waren, wenn dafür
die entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen vorlagen.
Diese inhaltliche, qualitative Betrachtung hat aber auch eine quantitative
Seite: Im Verhältnis zur Gesamtzahl der Operativen Vorgänge stellte die Bearbeitung
von Personen wegen des Verdachts der Begehung von Staatsverbrechen
oder schweren Straftaten der allgemeinen Kriminalität im Handlungskomplex
politischer Untergrundtätigkeit die Ausnahme dar. Das mußte sogar
die BStU-Behörde bestätigen. Sie kam nur auf 13% der OV, die in dieser Richtung
angeblich bearbeitet worden sein sollen, obwohl sie auch in diesem Zusammenhang
selbst Personen und Handlungen einbezog, die vom MfS niemals
im Sinne politischer Untergrundtätigkeit gewertet und bearbeitet wurden.47
Bezeichnenderweise geben heute nicht wenige der in diesen Vorgängen
bearbeiteten Personen unverhohlen zu und streichen euphorisch ihre »Verdienste
« heraus, von Anfang an auf die Beseitigung der DDR hingearbeitet
zu haben. Das unterstreicht nur die schon getroffene Feststellung: Bloße
»Denkweisen« und deren Träger bildeten nicht den Ausgangspunkt für das
Anlegen und die Bearbeitung Operativer Vorgänge. Allerdings wäre dem
noch hinzuzufügen: Wenn alle, die sich heute als »Widerstandskämpfer«
darstellen, damals durch das MfS in OV bearbeitet worden wären, dann
müßten hier vermutlich astronomische Zahlen angeführt werden.
In diesem Zusammenhang erhebt sich auch berechtigt die Frage, welche
Haltung nehmen heute alle die ein, die einst »Schwerter zu Pflugscharen«
umschmieden wollten und dafür vom Westen hoch gelobt wurden.
Damit sind keineswegs die ehrlichen Pazifisten gemeint, denn sie mußten
selbst miterleben, wie ihre Losungen dann zu Kampfparolen zum Sturz der
gesellschaftlichen Ordnung in der DDR umfunktioniert wurden. Heute nun
müssen sie sogar miterleben, wie rasant nach der »Wende« Kriegsabenteuer
angezettelt und Kriege geführt werden, wie die Friedenssehnsucht der Menschen
verraten wird. Es erscheint deshalb mehr als berechtigt, wenn heute
gefragt wird, ob ihre Friedenssehnsucht nicht von denen mißbraucht wurde,
die sie einst auf ihren Schild hoben. Und hinzuzufügen wäre: die sich heute
zu alledem bis auf Ausnahmen in Schweigen hüllen.
Als Verfassungsschutzorgan, das unter den konkreten sicherheitspolitischen
Erfordernissen der DDR arbeitete, verfolgte das MfS das Ziel, es gar nicht
erst zur Formierung, zum organisatorischen Zusammenschluß von Personen
zu politischen Untergrundgruppen kommen zu lassen. Das war bestimmend
dafür, die mit Beginn, vor allem aber ab Mitte der 80er Jahre in einzelnen
gesellschaftlichen Bereichen auftretenden gesellschaftswidrigen,
oppositionellen und antisozialistischen Handlungen und Verhaltensweisen
294
von Personen und Gruppierungen vorbeugend operativ zu bearbeiten, weil
sie »in ihren praktisch-politischen Konsequenzen und Entwicklungstendenzen
eine reale Bezogenheit zur politischen Untergrundtätigkeit haben und in
diese umschlagen können.«48 Es galt alles zu unternehmen, um ein Umschlagen
in politische Untergrundtätigkeit vorbeugend zu verhindern. In diesem
Sinne erfolgten OPK und wurden OV bearbeitet.
Die vorbeugenden Maßnahmen des MfS konzentrierten sich vorrangig
auf die Beobachtung und Kontrolle der in Verdacht geratenen Personen und
Gruppierungen. Durch die Schürung und Ausnutzung von Differenzen und
Konflikten zwischen den Exponenten, den Drahtziehern politischer Untergrundtätigkeit
und den Mitläufern und Sympathisanten sollten Letztere
zurückgewonnen werden. Weitere als »Zersetzungsmaßnahmen« gegen bestehende
aktive Gruppierungen bezeichnete operative Schritte dienten ebenfalls
dem Ziel, Rechtsverletzungen zu verhindern und Gefahren für die staatliche
Sicherheit abzuwenden.
Das MfS strebte vorrangig nach »politischen Lösungen«. Die operativen
Maßnahmen zielten darauf, einen OV-Abschluß mit strafrechtlichen oder anderen
repressiven Maßnahmen möglichst zu vermeiden. So fand in den 80er
Jahren kein einziger Prozeß gegen Personen statt, die dem MfS als Organisatoren
und Inspiratoren politischer Untergrundtätigkeit in der DDR bekannt
waren. Einzelne Ermittlungsverfahren wurden noch im Untersuchungsstadium
eingestellt, selbst verhängte Ordnungsstrafen wurden größtenteils nicht
realisiert. In einigen Fällen glaubte die DDR-Führung einen Weg, oder auch
»Ausweg«, darin zu sehen, durch die Genehmigung einer ständigen bzw.
zeitweiligen Ausreise von in Ermittlungsverfahren bearbeiteten Personen
innenpolitische Probleme und Konflikte lösen zu können.
Alle Aktivitäten, die die Verhinderung und Bekämpfung von Versuchen politischer
Untergrundtätigkeit zum Inhalt hatten, beinhalteten in den 80er Jahren
mit wachsendem Nachdruck die Forderung, hauptsächlich »politische
Mittel« einzusetzen. Damit sollten mögliche Schäden für das Ansehen der DDR
– insbesondere Störungen der auf Frieden und Entspannung gerichteten
Außenpolitik der DDR – vermieden werden. Zugleich sollte damit bewirkt
werden, innenpolitische Stabilität, innere Sicherheit und die Rechtsordnung
nicht durch öffentlichkeitswirksame Handlungen derartiger Personen und
Gruppierungen beeinträchtigen zu lassen.
Die Orientierung auf »politische Mittel« zielte vor allem auf die Verstärkung
der politischen Überzeugungsarbeit und gesellschaftlichen Einflußnahme,
auf die Einbeziehung der in den Gruppierungen tätigen Personen,
vor allem der Mitläufer und Sympathisanten, in die gesellschaftliche Arbeit
295
von Organisationen und Einrichtungen, die sich »gesellschaftsgemäß« mit
den einschlägigen Problemen befaßten. Diese Orientierung war auch aus
heutiger Sicht richtig. Aber: Statt zu integrieren wurde zumeist ausgegrenzt.
Resümierend muß dazu leider festgestellt werden: Die Orientierung auf
die Anwendung »politischer Mittel« erreichte immer weniger die erforderliche
Wirksamkeit, weil
– von der politischen Führung diese gesamtgesellschaftliche Aufgabe zwar
verbal verkündet wurde, aber zu wenig Aktivitäten zur tatsächlichen Umsetzung
in den jeweiligen Bereichen erfolgten und gleichzeitig immer widersprüchlichere
»zentrale Entscheidungen« in bezug auf bestimmte Personengruppen
und Personen getroffen wurden;
– die in der gesellschaftlichen Entwicklung der DDR liegenden Ursachen
und Widersprüche, die zu diesen Erscheinungen und zu Wirkungsmöglichkeiten
für derartige Kräfte geführt hatten, weitgehend ignoriert oder mit
»Schwarzmalerei« abgetan wurden,
– das Bestreben immer mehr zunahm, mangelnde gesellschaftliche Einflußnahme
durch dirigistische, administrative Mittel bis hin zu repressiven
Maßnahmen zu ersetzen.
Da »politische Mittel« seitens der SED ohnehin nur begrenzt und oft nur
auf Initiative des MfS zum Einsatz kamen, notwendige politische Lösungen
generellen Charakters jedoch ausblieben, erfolgten letztlich kaum
wirksame ordnungsrechtliche Maßnahmen, blieb es hauptsächlich aber
bei der Anwendung nachrichtendienstlicher Mittel, vorzugsweise der inoffiziellen
Einflußnahme sowie gezielter Zersetzungsmaßnahmen. Hieran
waren sämtliche operativen Diensteinheiten des MfS im Rahmen ihrer
Möglichkeiten beteiligt.
Die Sicherheits- und Rechtspflegeorgane wurden so faktisch zu – allerdings
ungeeigneten – Ersatzinstrumenten für die mangelnde gesellschaftliche
Einflußnahme und politische Auseinandersetzung."



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Re: Die Arbeit des MfS

Beitragvon augenzeuge » 2. Mai 2025, 18:36

Ich habe mal ne Frage. Die Mitarbeiterliste des MfS ist ja nix neues. Aber wo kam die eigentlich mal her? Wer hat die zusammengestellt? Gibts da Hinweise?

Mittlerweile gibts ja folgendes Programm zur Suche. Ziemlich umfangreich. Kennt das jemand?

AZ
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Re: Die Arbeit des MfS

Beitragvon pentium » 2. Mai 2025, 19:11

Die der Opposition nahestehende Zeitschrift „Die Andere“ druckte im März 1991 rund 20.000 Namen von der Liste ab – jene Personen, die mehr als das doppelte Durchschnittsgehalt in der DDR bezogen hatten. In der ehemaligen DDR war diese Veröffentlichung eine Sensation. Die verkaufte Auflage des Blattes schnellte auf 55.000 Exemplare hoch. „Die offiziellen Reaktionen waren harsch“, schreibt Booß: „Berlins damalige Justizsenatorin Jutta Limbach, konstatierte ,Geheimnisverrat‘, andere witterten den Beginn von ,Jakobinertum‘.“
https://www.welt.de/geschichte/article2 ... n-kam.html
*Dos Rauschen in Wald hot mir'sch ageta, deß ich mei Haamit net loßen ka!* *Zieht aah dorch onnern Arzgebirg der Grenzgrobn wie ene Kett, der Grenzgrobn taalt de Länder ei, ober onnere Herzen net!* *Waar sei Volk verläßt, daar is net wert, deß'r rümlaaft of daaner Erd!*
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Re: Die Arbeit des MfS

Beitragvon augenzeuge » 2. Mai 2025, 21:46

Aus deinem Link:

Den Namen von Stasi-Chef Erich Mielke nämlich sucht man in der Liste der hauptamtlichen MfS-Mitarbeiter vergebens.


Da hat sich seitdem sehr viel getan. Erich Mielke ist natürlich dabei, und bei anderen Mielkes gibts nicht nur Hinweise zu möglichen Verwandten beim MfS.

Dieses Programm ist frei verfügbar, allerdings muss man es noch modifizieren, was aber nicht schwer ist.

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Re: Die Arbeit des MfS

Beitragvon augenzeuge » 3. Mai 2025, 11:18

Karnak, kennst du das Programm? [hallo]

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