Die Hallstein-Doktrin war ein auf der Bonner Alleinvertretungsanmaßung beruhendes außenpolitisches Interventionsprogramm, mit dem die westdeutsche Regierung dritte Staaten von der Herstellung allseitiger normaler Beziehungen zur DDR abzuhalten versuchte.
Die Hallstein-Doktrin besagte, dass die Bundesregierung keine diplomatischen Beziehungen zu Staaten herstellen bzw. die diplomatischen Beziehungen zu Staaten abbrechen werde, welche die DDR anerkennen. Voll angewendet wurde die Hallstein-Doktrin 1957 gegen Jugoslawien und 1963 gegen Kuba, als diese Staaten diplomatische Beziehungen mit der DDR aufgenommen hatten.
Die Hallstein-Doktrin basierte auf der Anmaßung der damaligen Bundesregierung, sie allein besäße die völkerrechtliche Legitimation als deutscher Staat aufzutreten und sie allein sei der staatliche Repräsentant des ganzen deutschen Volkes. Mir stellen sich dahingehend folgende Fragen:
1. War die Erpressung anderer Staaten mit möglichen Saktionen bei der Aufnahme von diplomatischen Beziehungen zur DDR ein Akt gegen die deutschen Landsleute in der DDR ?
2. War die Hallstein-Doktrin eine völkerrechtswidrige Intervention der BRD-Regierung in die Angelegenheiten dritter Staaten und eine Verletzung des Selbstbestimmungsrechtes der Nationen ?