karnak hat geschrieben:................. weil ihr in den Wahn lebt ein Volk eines Staates DDR gab es nicht, es waren alle solche wie ihr...................
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karnak hat geschrieben:Ich rede überhaupt nichts schön, ich beschreibe lediglich meine damalige Haltung zu den Dingen. Eine Haltung für die ich mich auch heute nicht unbedingt schäme.
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Ich wollte, dass mein Vaterland die Kurve bekommt und nicht das es untergeht und einen Beitrag dazu leisten.
karnak hat geschrieben:Wegen mir, in diesem Bewusstsein habe ich nicht gelebt und werde mich wohl mit diesem Irrtum in eine lange Reihe in der Menschheitsgeschichte einreihen. Ich war nun mal nicht so schlau wie andere.
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karnak hat geschrieben:Um es mal auf meinen Punkt zu bringen, natürlich gab es einen Schießbefehl, einen Befehl, dass man man, wie man , gegen wen man, zu welchen Anlass, Schießen kann, darf und soll. Das gibt es für jede staatliche Institution die eine Schusswaffe trägt. Gebe es den nicht könnte man die Truppe auch mit Knüppeln ausrüsten und dann gebe es einen Knüppelbefehl. Der Haken an der Sache, einigen Protagonisten geht es gar nicht um dese Art Schießbefehl, den wollen sie nicht bewiesen und bestätigt haben, sie wollen in die Geschichtsbücher geschrieben sehen, dass es einen Tötungsbefehl gab. Damit den alten Feind ins rechte Licht rücken, aber das ist eben das Problem, einen Schießbefehl der in Wahrheit ein Tötungsbefehl war, dass sind zwei schon sehr verschiedene Schuhe und einen derartigen Befehl gab es nun mal nicht, völlig egal was der Einzelne im Rahmen einer Vergatterung nun von sich gegeben haben soll.
Und natürlich muss man und kann man sich heute nur dazu bekennen, ein Schießbefehl über den das bekannte Szenario an dieser Grenze durchgesetzt werden sollte und wurde war Unrecht im Sinne elementarer Menschenrechte und konnte auf Dauer nicht gut gehen, war nichts auf was man stolz sein muß und war auch durch nichts zu rechtfertigen, es musste in die Hose gehen. Das ist aber ein anderes Thema und hat nichts mit der unterschwelligen Behauptung zu tun über einen wie immer gearteten Befehl war ein prinzipielles Töten anbefohlen.
AkkuGK1 hat geschrieben:Das zielgerichtete Töten des Grenzverletzers wurde nicht befohlen, jedoch billigend in Kauf genommen und durch Propaganda entmenschlicht.
Volker Zottmann hat geschrieben:AkkuGK1 hat geschrieben:Das zielgerichtete Töten des Grenzverletzers wurde nicht befohlen, jedoch billigend in Kauf genommen und durch Propaganda entmenschlicht. Der Schütze wurde belobigt und egal was für Scheisse die gebaut haben, nie bestraft.
Und wer den Befehl zum Schießen verweigerte, kam nach Schwedt. Einen kenne ich. Ich schriebs schon. (Soldat E.)
Von wegen kein Befehl.
Wer auf vermeintliche Grenzverletzer schoss und dabei eine Kuh erlegte, bekam Sonderurlaub. (So erging es meinem verstorbenen Schulkameraden Wolfgang Kuhring.)
Oder man kam bei der NVA selbst zu Tode, wie mein Kollege Fred Hartmeyer aus Warnstedt, und keiner informiert bis heute über die Todesumstände.
Aber:
Wenn ein Erschießungskommando aufzieht und statt "Feuer" der Befehlende "na los!" oder "abdrücken!" gerufen hätte, wäre der Delinquent auch tot gewesen. Ganz ohne Schießbefehl. (Stimmts Beethoven?)
Gruß Volker
Kumpel hat geschrieben:Beethoven hat geschrieben:Ansonsten finde ich und das ist ja entscheidend, dass meine Signatur sehr wohl zu mir passt. Da kannst Du im Dreieck springen.
Na ja Beethoven , bei deiner Signatur steht wohl mehr der Begriff Vorteil im Vordergrund als Bildung.
Damit machst du in keinem System was falsch.
HPA hat geschrieben:Kumpel hat geschrieben:Diverse Urteile bestätigen diese systematischen Rechtsbeugungen , aber das weißt du selbst.
Die Hoffnung stirbt zuletzt , gelle Nosti.
Korrekt! Und die stellten nicht nur einmal fest, dass da nicht nur gegen höherrangiges (Völker)Recht sondern auch gegen diverse DDR Gesetze verstoßen und sogar die Verfassung gebrochen wurde!
Beethoven hat geschrieben:Das musste ich hier mal raus lassen, weil mir ein Mensch, der mich gar nicht kennt, Bildung abspricht.
Und ich hatte gemeinsam mit meinen " Mitbürgern " außerhalb der Stasi mit den gleichen Misslichkeiten zu kämpfen. Dass hat uns nicht soweit von einander entfernt wie man heute meint die damalige Zeit beschreiben zu müssen.![Grinsen [grin]](./images/smilies/evilgrins.gif)
Auch bei Schnee, Regen, Dunkelheit, Sturm und auf größere Entfernung? Ich habe als Soldat selber mit Kalaschnikow geschossen und weiß daher, dass dies schier unmöglich war.Beethoven hat geschrieben: Gerade beim Einsatz von Sturmgewehren, die in der Regel eine gewisse Streuung haben, die nur der geübte Schütze ausgleichen kann, wenn man mit Dauerfeuer schießt
Kumpel hat geschrieben:
Och , das würde ich so nicht sagen , du hättest dir einfach einen Job suchen sollen wie Beethoven in dem du auch weiterhin nicht hättest arbeiten müssen.
, die Sinnhaftigkeit der Arbeit aus heutiger Sicht wäre ein anderes Thema.AkkuGK1 hat geschrieben:Schießbefehl: allein durch den psychologischen Druck durch das Grenzregime gab es einen unausgesprochenen Schießbefehl
Kumpel hat geschrieben:Doch kann ich mir halbwegs vorstellen , der Klassenfeind hat euch keine Ruhe gelassen.
So ungefähr, und die eigenen Knallkörper irgendwo da oben mit ihren Forderungen ohne zu wissen oder sich auch nur dafür zu interessieren ob und unter welchen Umständen das überhaupt zu realisieren ist. Aber Solches habe ich natürlich auch die 30 Jahre danach des öfteren erlebt, nur halt unter anderen Vorzeichen und mit anderem Arbeitsgegenstand. ![Hallo [hallo]](./images/smilies/hallo.gif)
AkkuGK1 hat geschrieben:Entmenschlichung des Gegners: dadurch fällt es dem Soldaten leichter auf sein menschliches Ziel zu schießen. Die haben ja auch selber Schuld - was haben die im Grenzgebiet zu suchen - weiß doch jeder DDRler, dass man da erschossen werden kann oder durch Minen zerfetzt...
Schießbefehl: allein durch den psychologischen Druck durch das Grenzregime gab es einen unausgesprochenen Schießbefehl
Nochmals: DU WARST NIE AM KANTEN! ALSO EINFACH MAL NICHTS DAZU SCHREIBEN!
Beethoven hat geschrieben:Volker, was Du so erzählst (Soldat F. und so) kann man glauben, muss man aber nicht.
Ich habe natürlich in einschlägigen Foren rum gefragt. Keiner konnte mir bestätigen, dass man nach Schwedt ging, wenn man nicht schoss. Nun werde ich in diesem Forum wahrscheinlich wieder abgewatscht, in was für einer Blase ich sitze und das ich keine Ahnung habe usw. usf.![]()
Jedoch habe ich 3 x studiert (ein Hochschulabschluss und zwei Diplome)
„Die Anwendung des Schießbefehls an der innerdeutschen Grenze, stellt daher einen Verstoß gegen den völkerrechtlichen Schutz des Lebens dar …, das zur Tatzeit von der DDR international anerkannt war (Art. 6 Pakt) …
Das Grenzregime und der ‚Schießbefehl‘ könnten ebenfalls eine Verletzung des Rechts auf Freizügigkeit darstellen. Der von der DDR ratifizierte IPbpR garantiert in Art. 12 Abs. 2 das Recht auf Freizügigkeit, wie auch Art. 2 Abs. 2 des 4. ZP-EMRK. Der Gerichtshof war auch hier der Ansicht, daß die Ausnahmeklauseln, auf die sich die Beschwerdeführer beriefen, nicht einschlägig sind. Er argumentiert, daß das Hindern fast der gesamten Bevölkerung am Verlassen ihres Staates keineswegs notwendig war, um die Sicherheit des Staates oder andere Interessen zu schützen …
Schließlich war die Art und Weise, in der die DDR das Ausreiseverbot gegenüber ihren Staatsangehörigen durchsetzte und Verletzungen dieses Verbots bestrafte, unvereinbar mit einem anderen im Pakt garantierten Recht, nämlich dem in Art. 6 garantierten Recht auf Leben, sofern in dieses eingegriffen wurde … So stellt der Gerichtshof fest, dass das Grenzsystem, insbesondere der Schießbefehl, ebenfalls einen Verstoß gegen das im Pakt verankerte Menschenrecht auf Freizügigkeit darstellte.“
SCORN hat geschrieben:zoll hat geschrieben:Aus meiner Sicht ist der Vergleich zulässig, auch wenn es einigen Leuten nicht gefällt miteinander verglichen zu werden. Eines ist immer gegenwärtig: Die Schuld liegt immer bei den Anderen. Das können wir ja heute im gegenwärtigen Weltgeschehen verfolgen.
zoll
@Zoll, vergleichen kann man alles, da spricht überhaupt nichts dagegen, es ist sogar angebracht! Aber zwischen Vergleich und Gleichsetzung besteht ein wesentlicher Unterschied! Der Unterschied der DDR zum Dritten Reich ist klar, deutlich, unstrittig und gewaltig in der Dimension! Während die DDR als Unrecht im wesentlichen Papierberge produzierte, hat das dritte Reich Leichenberge gewaltigen Ausmaßes hervorgebracht! Eine Gleichsetzung der beiden Abschnitte in der deutschen Geschichte ist eine Verharmlosung und Relativierung der NAZI-Greul in nicht hinnehmbaren Umfang, es ist schlicht Geschichtsverfälschung, ohne das DDR-Unrecht leugnen zu wollen, aber die Verhältnisse sollten beachtet werden!
Ungeachtet dessen das wir mit Sicherheit unterschiedlicher Meinung sind muss ich anerkennen das du deine Meinung sachlich und ohne Beleidung, rüber bringst. Das ist hier nicht die Regel! Mein Respekt dafür! So kann man auch konträre Meinugen diskutieren ohne zu einem Konsens zu kommen!
SCORN
Zitat Beethoven:
Ich gehe mit allem mit, Karnak. Aber es gab keinen "Schießbefehl". Es gab die Schusswaffenanwendungsordnung die eben auch das Schießen beinhaltete.
Und so etwas hat nun mal jeder Staat und es ist eben kein Alleinstellungsmerkmal der GT der DDR.
Wenn, egal wer, ob Soldat an der Grenze, Polizist im Dienst oder sonst wer, der dazu berechtigt ist, eine geladene Waffe trägt und diese gegen Menschen anwendet, wird er in den wenigsten Fällen (wobei man natürlich auch den finalen Rettungsschuss in der BRD kennt) sein Gegenüber töten wollen.
Interessierter hat geschrieben:Mit welcher unverschämten Dreistigkeit erlaubst du dir eigentlich den Schießbefehl an der Grenze, überwiegend auf unbewaffnete Männer, Frauen und Kinder zu schießen ( das oftmals auch noch hinterrücks ), die nur aus dieser SED - Diktatur rauswollten, mit Polizisten im Dienst und finalem Rettungsschuss zu vergleichen?
Von Rechts wegen hätten sich dann Grenzer, die einen Flüchtling erschossen hatten, zumindest wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht verantworten müssen. Stattdessen wurden sie belobigt und hätten Strafe zu erwarten gehabt, wenn sie daneben geschossen hätten.Interessierter hat geschrieben:Wenn ich das richtig verstehe hat karnak den Schießbefehl nicht bestritten, sondern meinte lediglich, dass es kein Tötungsbefehl war.
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