In wie weit unterschieden sich denn eigentlich die Verträge gegenüber ähnlichen Versicherungen in der BRD ?
Wenn ich richtig informiert bin, gab es beispielsweise in der DDR - Kfz. Versicherung keine Schadenfreiheitsrabatte, oder?
Auch sollen keine Rückstellungen mit Ausnahme von Lebensversicherung gebildet worden sein. Das bedeutete, dass bei einer Schadenquote von 50% - 60% und nach Abzug der in der DDR geringen Kosten, der Staat die Überschüsse in seine Staatskasse fließen ließ.
Vielleicht können ja einmal User aus eigener Erfahrung über die Unterschiede auch anderer Versicherungen berichten ?
" Der Interessierte "
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