Die Grünen-Politikerin hatte den Vergleich mit der DDR-Volksbildungsministerin, die für schwere Menschenrechtsverletzungen verantwortlich ist, scharf zurückgewiesen und bei Lanz betont, ihr seien das Studium und der Zugang zum Abitur in der DDR verweigert worden. Kritiker wiesen danach darauf hin, dass auf ihrer Bundestagshomepage stehe: „1986 bis 1988 Abendschule und Abitur an der Kreisvolkshochschule Dessau; 1988 bis 1993 Studium der Agrar-Wissenschaften an der Humboldt-Universität, Berlin.“
In der persönlichen Erklärung erläutert die 56-Jährige nun, sie habe 1984 die für Schülerinnen und Schüler in der DDR übliche zehnklassige Polytechnische Oberschule abgeschlossen. Die meisten Kinder mit sehr guten Noten aus ihrer Klasse hätten anschließend in die erweiterte Oberstufe wechseln dürfen, um regulär Abitur zu machen. „Diese sogenannte ‚Delegation‘ zum Abitur wurde mir verweigert, obwohl ich ein sehr gutes Zeugnis hatte“, schreibt Lemke. „Auch meine (nach einer solchen ‚Nichtdelegation‘ noch mögliche) eigenständige Bewerbung zur EOS wurde abgelehnt.“
Die wahren Gründe für die Ablehnung habe man in der DDR nicht erfahren, schreibt sie weiter. Es sei beim Zugang zum regulären Abitur aber nicht nur auf gute Noten angekommen. Das DDR-Bildungssystem unter Margot Honecker sei vielmehr ein System gewesen, „das an vielen Stellen schon bei sehr jungen Menschen darauf achtete, wer möglicherweise aus Sicht der SED-Diktatur unliebsam ist“.
Sie habe sich in der Folge intensiv darum bemüht, das Abitur auf Umwegen nachzuholen, betont die Ministerin. „Nur mit großer Hartnäckigkeit war mir dies dann an der Kreisvolkshochschule in Dessau noch möglich.“ So habe sie tagsüber als Briefträgerin gearbeitet und sei abends zur Kreisvolkshochschule gegangen. Nach der Abendschule habe sie schließlich ein Studium der Agrarwissenschaften an der Humboldt-Universität Berlin absolviert. Auch hier seien die möglichen Studienrichtungen für sie aufgrund der Vorgeschichte beschränkt gewesen.
Lemke schreibt am Schluss: „Mein Lebenslauf war damals nichts Besonderes. Als Bürgerrechtlerin würde ich mich selbst nicht bezeichnen, das war ich nicht.“ Vielmehr sei es ihr wie vielen Menschen in der DDR ergangen. Man habe negative Auswirkungen befürchten müssen, „wenn man tatsächlich oder auch nur vermeintlich nicht systemkonform war“. Deshalb dürfe man „nicht vergessen, zu welchen Repressalien, zu welcher Verfolgung, Diffamierung, Inhaftierung, Ausbürgerung und auch dem Ermorden von Menschen das DDR-Regime geführt hat“.
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