Ari@D187 hat geschrieben:augenzeuge hat geschrieben:Ari, welche juristische Ausbildung braucht man um Hass oder Beleidigung zu erkennen? Das kann jeder Mensch. [...]
Die Begriffe "Hass" und "Hetze" werden hier plakativ eingesetzt. In der Realität geht es jedoch um Folgendes (aus dem Gesetzentwurf):um objektiv strafbare Inhalte wie etwa Volksverhetzung, Beleidigung, Verleumdung oder Störung des öffentlichen Friedens durch Vortäuschen von Straftaten
Die Entscheidung darüber, ob z.B. einer der genannten Tatbestände vorliegt, juristischen Laien zu überlassen, ist völlig naiv und eben absurd.
Ari
Besser kann man es nicht sagen. Absolute Zustimmung.
Sparta