Ich habe mich nur an das geltende Recht gehalten“

Hier können Bücher vorgestellt und besprochen werden, die in den Bereich politische Systeme gehören.

Ich habe mich nur an das geltende Recht gehalten“

Neuer Beitragvon Interessierter » 24. Oktober 2019, 05:23

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Verhörmethoden der Stasi : Mielkes Schergen

Elisabeth Martin benennt die MfS-üblichen Mittel und Torturen: Isolation, Schlafentzug, Desorientierung, Erpressung sowie die gezielte physische und psychische Zermürbung der Untersuchungshäftlinge.

Zu Zeiten der SED-Diktatur existierte im Stadtteil Berlin-Hohenschönhausen ein Sperrgebiet, dessen Straßen und Gebäudekomplexe auf keinem Stadtplan östlicher Provenienz zu finden waren. Hier hatte das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) von 1951 bis 1989 sein zentrales Untersuchungsgefängnis etabliert, die „deutsche Lubjanka“, wie Hubertus Knabe, Direktor der heute dort befindlichen Gedenkstätte für Stasi-Opfer, das fatale Verlies einmal genannt hat. Für das MfS war es die Untersuchungshaftanstalt (UHA) I. Ihre Geschichte und ihr Personal, ihre Struktur und ihre Funktion sind Gegenstand des Buches von Elisabeth Martin. Im Fokus steht die Frage, wie Menschen dazu gebracht werden konnten, hier jahrzehntelang willig und ohne Skrupel als Vernehmer, Wärter oder Wachposten Schergendienste zu leisten.

Die hier tätigen Vernehmungsoffiziere und Verhörspezialisten hatten die Häftlinge „reif“ zu machen für den gerichtlichen Strafprozess. Generalmajor Rolf Fister, ihr langjähriger Chef, 2007 verstorben, war hauptverantwortlich für die schikanösen, demütigenden und folterähnlichen Vernehmungspraktiken, die gang und gäbe waren.

In die Zuständigkeit der Abteilung XIV mit 255 Planstellen fielen Verwaltung, Überwachung und Sicherung nicht nur der UHA I, sondern aller übrigen fünfzehn U-Haftanstalten des MfS in der DDR. Leiter war Oberst Siegfried Rataizik. Ob er sich über Psychofolter und Drangsalierung der Häftlinge in Stasi-Gefängnissen im Klaren war? Natürlich leugnet er sie bis heute und will glauben machen, den Untersuchungshaftvollzug „nach Recht und Gesetz durchgeführt“ zu haben. Von Reue keine Spur. Ergänzend dazu untersucht Martin eingehend das „soziologische Profil“ und die Prägung der Mitarbeiter der „Linie IX“.

Wie wurden sie rekrutiert? Wie sah ihre soziale Herkunft aus? Welchen Einfluss übte ihre Familie aus? Wie entwickelten sich Bildungsstand und politische Einstellung? Akribisch erarbeitet die Autorin ein Kollektivpsychogramm der „Untersuchungsführer“, denen das Errmittlungsverfahren überantwortet war. Die Praxis der Geständniserpressung wird gut recherchiert bloßgelegt. Ebenso durchleuchtet wird das Gefängnispersonal, die Wachposten, die Schließer, die „Läufer“, die die Häftlinge aus den Zellen zur Vernehmung zu bringen hatten. Sie waren sorgfältig selektiert, diszipliniert und streng reglementiert. Sie sahen in den Häftlingen Feinde, kannten ihre Namen nicht und sprachen sie mit Nummern an.

Die Ausführungen der Autorin zur Arbeitsweise und Methodik der Stasi gipfeln in dieser Feststellung: „Das Haft- und Vernehmungsregime war während der gesamten Existenz der zentralen Untersuchungshaftanstalt des MfS darauf gerichtet, die Gefangenen massiv unter Druck zu setzen, um möglichst viele Informationen zu erhalten und sie zu belastenden Aussagen zu bewegen.“ Und sie benennt die MfS-üblichen Mittel und Torturen: Isolation, Schlafentzug, Desorientierung, Erpressung sowie die gezielte physische und psychische Zermürbung der Häftlinge. „Infolge der Kriminalisierung und Anonymisierung der Häftlinge sowie der ständigen Vermittlung des Freund-Feind-Schemas gelang es den Mitarbeitern, gegen ,negative Einflüsse‘ des Häftlings wie Verzweiflung oder Trauer immun zu sein.“ Materielle Privilegien und ein durch Schulung vermitteltes elitäres Bewusstsein, als DDR-Tschekisten „Schild und Schwert der Partei“ zu sein, beeinflussten nachhaltig das Handlungsmotiv des Personals in Hohenschönhausen. Eine realistische Einschätzung.

„Verhaltenssteuerung, Motive und mentale Prägung“ werden im fünften Kapitel thematisiert. Zu loben ist diese breit angelegte und ungewöhnlich quellengesättigte Arbeit. Ein gewichtiger Beitrag zur DDR-Repressionsgeschichte.

https://www.faz.net/aktuell/politik/pol ... 24142.html
Interessierter
 

Re: Ich habe mich nur an das geltende Recht gehalten“

Neuer Beitragvon augenzeuge » 24. Oktober 2019, 08:12

Ein gewichtiger Beitrag zur DDR-Repressionsgeschichte.


Andr.K, hast du das gelesen?
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Re: Ich habe mich nur an das geltende Recht gehalten“

Neuer Beitragvon Volker Zottmann » 24. Oktober 2019, 10:16

Ickes Buchvorstellung Klassenfoto mit Massenmörder Beitragvon icke46 » Donnerstag 24. Oktober 2019, 08:43 habe ich gerade gelesen. Der Letzte Absatz des Links passt hier auch, analog natürlich nur.:

Da murren die einen: Zieht doch endlich einen dicken Strich darunter! Da rufen die anderen nach einer Amnestie. Und beide begreifen nicht, daß Recht geschehen muß, wo Unrecht begangen wurde. "Mit den Mördern", so sagte vor kurzem der Berliner Kultursenator Adolf Arndt, "kann es keine Versöhnung geben. Eine Amnestie wäre eine Kriegserklärung an das Recht und einer erneuten Ermordung der Toten, die unter ihren Händen gestorben sind." (Schluß)

Einigen im Forum Schreibenden wäre ein DDR-Schlussstrich auch lieber.

Gruß Volker
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Re: Ich habe mich nur an das geltende Recht gehalten“

Neuer Beitragvon Merkur » 24. Oktober 2019, 10:31

Volker Zottmann hat geschrieben:Einigen im Forum Schreibenden wäre ein DDR-Schlussstrich auch lieber.
Gruß Volker


Da bin ich strikt dagegen. Es gibt noch einiges aufzuarbeiten bzw. Schnellschüsse der Nachwendezeit zu korrigieren.
Selbstverständlich muss jeder seine individuelle Sicht bzw. Meinung haben und schreiben. Quelle: Augenzeuge.
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Re: Ich habe mich nur an das geltende Recht gehalten“

Neuer Beitragvon Kumpel » 24. Oktober 2019, 17:19

Interessierter hat geschrieben:Und sie benennt die MfS-üblichen Mittel und Torturen: Isolation, Schlafentzug, Desorientierung, Erpressung sowie die gezielte physische und psychische Zermürbung der Häftlinge.


Wurde da nicht offenkundig gegen den Artikel 19 der DDR Verfassung verstoßen und wurde dafür überhaupt einer der Verantwortlichen rechtlich belangt?
Kumpel
 

Re: Ich habe mich nur an das geltende Recht gehalten“

Neuer Beitragvon Volker Zottmann » 24. Oktober 2019, 19:13

Merkur hat geschrieben:
Volker Zottmann hat geschrieben:Einigen im Forum Schreibenden wäre ein DDR-Schlussstrich auch lieber.
Gruß Volker


Da bin ich strikt dagegen. Es gibt noch einiges aufzuarbeiten bzw. Schnellschüsse der Nachwendezeit zu korrigieren.

Richtig!
Das ist aber ein ganz anderes Kapitel!

Gruß Volker
Volker Zottmann
 

Re: Ich habe mich nur an das geltende Recht gehalten“

Neuer Beitragvon zonenhasser » 24. Oktober 2019, 22:51

Kumpel hat geschrieben:
Interessierter hat geschrieben:Und sie benennt die MfS-üblichen Mittel und Torturen: Isolation, Schlafentzug, Desorientierung, Erpressung sowie die gezielte physische und psychische Zermürbung der Häftlinge.

Wurde da nicht offenkundig gegen den Artikel 19 der DDR Verfassung verstoßen und wurde dafür überhaupt einer der Verantwortlichen rechtlich belangt?

Maßgeblich ist das Strafgesetzbuch der DDR:

Artikel 4. Schutz der Würde und der Rechte des Menschen. Die Würde des Menschen, seine Freiheit und seine Rechte stehen unter dem Schutz der Strafgesetze des sozialistischen Staates. Die Achtung der Menschenwürde, von der sich die sozialistische Gesellschaft auch gegenüber dem Gesetzesverletzer leiten läßt, ist für die Tätigkeit der staatlichen und gesellschaftlichen Strafrechtspflege und für den Strafvollzug unverbrüchliches Gebot.


Es gibt wenige Verurteilungen in dieser Hinsicht, z. B. gegen den ehem. Gefängniswärter "Arafat" zu 2 Jahren und 3 Monaten Haft:
Der 51jährige Horst J. - die Gefangenen nannten ihn wegen seines dunklen Teints "Arafat" - war von 1977 bis 1989 Wärter im vor allem für politische Häftlinge vorgesehenen Cottbuser Gefängnis. Während dieser Zeit hatte er Gefangene mit den Fäusten, einem Gummiknüppel oder einem schweren Schlüsselbund geschlagen. Im Sommer 1992 soll er zudem einen politischen Häftling mit einer Scheinhinrichtung gequält haben. Dabei bekam das Opfer eine Schlinge um den Hals gelegt, mußte auf einen Hocker steigen, wurde heruntergestoßen - und in letzter Sekunde von den Wärtern aufgefangen. Der ehemalige Häftling leidet wie viele andere Opfer noch heute an den psychischen Folgen der Mißhandlungen. Horst J. hatte die Taten bestritten und beteuert, sich als Mitarbeiter der Volkspolizei stets an Gesetze und Dienstvorschriften gehalten zu haben.https://www.welt.de/print-welt/article5 ... rafat.html


Hier ein Link betr. Verurteilung von DDR-Richtern, Gefängniswärtern o. ä.: https://www.landmine.de/archiv/oeffentl ... hland.html

Unverschämt finde ich die Argumentation alter Stasi-Leute: "Bei den wenigen Verurteilungen sieht man, dass wir größtenteils gesetzeskonform gehandelt haben." Schließlich ist das bundesdeutsche Recht nicht dafür geschaffen worden, DDR-Unrecht zu ahnden.
Die “Rote Fahne” schrieb noch “wir werden siegen”, da hatte ich mein Geld schon in der Schweiz.
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Re: Ich habe mich nur an das geltende Recht gehalten“

Neuer Beitragvon andr.k » 25. Oktober 2019, 05:30

augenzeuge hat geschrieben:
Ein gewichtiger Beitrag zur DDR-Repressionsgeschichte.


Andr.K, hast du das gelesen?
AZ

Das Buch habe ich vor längerer Zeit gelesen. Das kann man sich auch jederzeit in jeder guten Bibliothek ordern und lesen.
Man lebt ruhiger, wenn man nicht alles sagt, was man weiß, nicht alles glaubt, was man hört und über den Rest einfach nur lächelt.
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