Man muss hier wohl drei Ebenen sauber auseinanderhalten: Strafrecht, Meinungs- bzw. gegebenenfalls Kunstfreiheit und die politische oder moralische Bewertung. Der Umstand, dass Steimles Äußerung nicht auf einer Kabarettbühne, sondern auf einer AfD-Wahlkampfveranstaltung fiel, macht sie politisch deutlich brisanter und ist auch für ihre rechtliche Auslegung relevant. Trotzdem ist keineswegs geklärt, dass aus der unzweifelhaften Attentatsanspielung bereits eine strafbare Androhung oder ein strafbarer Aufruf zu einer Gewalttat wird. Hätte er den Spruch auf einer Kabarettbühne gebracht, dann wäre es wohl Geschmackssache, ob man es als gelungene oder misslungene schwarze Satire betrachtet.
Ari








