augenzeuge hat geschrieben:Ich meinte nur, du hättest doch mit 20 sicherlich sehr viel zur Sudetenkrise erzählen können.
AZ
Sicher....
augenzeuge hat geschrieben:Ich meinte nur, du hättest doch mit 20 sicherlich sehr viel zur Sudetenkrise erzählen können.
AZ
augenzeuge hat geschrieben:Sich als Spezialeinheit ewig in einen Hinterhalt zu legen und dann am Ende das Opfer nicht lebend ergreifen zu können, zu dürfen, offenbart das verinnerlichte Ideologie das Denken beeinträchtigt und praktisches Unvermögen nicht ersetzen kann.
AZ
Nostalgiker hat geschrieben:Augenzeuge, du als Super-Mario Bros hättest ihn ganz alleine, nackt und unbewaffnet überwältigt und gefangengenommen
Natürlich waren die Spezialeinheiten des MfS, und nicht nur diese, strunzdumm, entsetzlich ideologisch indoktriniert und hatten keinerlei Kampfausbildung; denn genau das willst du mit deinem sinnfreien Beitrag zum x-ten mal verklickern.
Ansonsten hat Ari recht, das Thema ist zig-mal durchgekaut worden und da kommen keine neuen Erkenntnisse, mit anderen Worten der Drops ist gelutscht. Sieh' es einfach ein.
Nostalgiker hat geschrieben:Du hast die Ironie in meinem Beitrag nicht begriffen.
Aber was soll's, wenn für deinen Seelenfrieden dienlich ist hänge weiterhin deinen obskuren Ideen, Vermutungen und Interpretationen nach.
augenzeuge hat geschrieben:
Es wäre hilfreicher gewesen, wenn du geschrieben hättest, dass die Spezialeinheit diese Technik nicht hatte. Kurz, knapp und nicht persönlich.
AZ
augenzeuge hat geschrieben:[...]Ich gehe davon aus, dass eine Spezialeinheit nachts nicht friert, [...]
Ari@D187 hat geschrieben:augenzeuge hat geschrieben:[...]Ich gehe davon aus, dass eine Spezialeinheit nachts nicht friert, [...]
Weil die hart wie der Beton der Berliner Mauer waren oder beheizte Kampfanzüge anhatten?
Ari
Edelknabe hat geschrieben:Na gut Jörg, die Jungs hatten zumindest ein Ziel, wofür sie später auch frei gesprochen wurden. Das hatte ja deren Anwalt, der M. Diestel dann richtig gut formuliert.
Rainer Maria
Edelknabe hat geschrieben:Wieso Jörg? Du zweifelst ihn also an? Und wenn ja, wie das denn? Wurde der nicht ganz korrekt beschlossen?
Rainer Maria
Die drei ehemaligen "Kämpfer" eines Sondertrupps der DDR-Staatssicherheit beharren zwar auf Notwehr. Ihre und die Aussagen einiger Zeugen lassen allerdings nur einen Schluss zu: Als die Stasi den damaligen Staatsfeind Nummer eins ausschaltete, ging sie mehr als stümperhaft vor. An so viel Dilettantismus mag Staatsanwalt Hans-Christian Pick nicht glauben.
Die Staatsanwaltschaft hatte den Angeklagten vorgeworfen, auf den bereits getroffenen und möglicherweise schon toten Gartenschläger eine zweite Schussfolge abgegeben zu haben. Deshalb wurden die Männer wegen versuchten Mordes angeklagt.
Der jüngere der beiden Männer erklärte vor Gericht, weder „vernichten“ noch „liquidieren“ hätten im Sprachgebrauch des Militärs bedeutet, einen Menschen zu töten. Vielmehr sei eine Festnahme beabsichtigt gewesen.
Obwohl die vier ihren - angeblichen - Festnahme-Auftrag vermasselten, wurde im Einsatzbuch unter "Erfüllung" ein "sehr gut"vermerkt.
Edelknabe hat geschrieben:Da fällt mir nur noch ein, ein demokratisches Urteil, mehr nicht. Das geht tausenden anderen Urteilen hier im Lande nicht anders, denn Irgend einer hat immer etwas zu meckern. In dem Falle bist du es.
Rainer Maria
Ari@D187 hat geschrieben:Zunächst einmal hat jemand ohne Not und wiederholt einen großen Fehler gemacht, der diesen Einsatz und Prozess überhaupt notwendig machte.
Ari
Edelknabe hat geschrieben:Das fiel mir heute zwischen Kaffee und Abendbrot ein. Denn wir hätten den Michael fast vergessen. Noch zwei Jahre Männers, dann feiert zumindest der Rainer mit seiner Susanne ein Jubiläum. Der Michael aber auch.
Rainer Maria
Insgesamt 21 MfS-Männer kamen schließlich in wechselnden Schichten rund um die Uhr zum Einsatz. Sie erwarteten Michael Gartenschläger.... Die MfS-Leute eröffneten das Feuer und schossen ihre Magazine leer. Zwischen 120 und 140 Schüsse feuerten sie auf Gartenschläger und seine beiden Helfer ab.
......sprach das Schweriner Landgericht drei der beteiligten Schützen aus der MfS-Einsatzkompanie vom Vorwurf des versuchten Mordes frei. Ihnen wurde eine Notwehrhandlung zugebilligt,
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