manudave hat geschrieben:25.03:
Die Anwendung der Schusswaffe ist gerechtfertigt, um die unmittelbar bevorstehende Ausführung (...) einer Straftat zu verhindern". Vor 40 Jahren verabschiedete die DDR-Volkskammer ein neues Grenzgesetz. Darin verankert war auch der Schießbefehl an der innerdeutschen Grenze. Bis dahin v. a. mündlich weitergegeben, war er nun auch gesetzlich geregelt.
https://www.stasi-unterlagen-archiv.de/ ... l_1-27.pdf
augenzeuge hat geschrieben:Nach Inkrafttreten des Grenzgesetzes der DDR vom 25. März 1982 (GBl I 197) am 1. Mai 1982 fand in der Ausbildung der Grenzsoldaten keine einschneidende Veränderung statt. In den mit der Grenzsicherung betrauten Organen herrschte ebenso wie bei den Mitgliedern des Politbüros die Auffassung, daß § 27 Grenzgesetz die bisherige Praxis des Schußwaffeneinsatzes gesetzlich festschreibe und rechtfertige.
https://www.servat.unibe.ch/dfr/bs045270.html
AZ
Thunderhorse hat geschrieben:manudave hat geschrieben:25.03:
Die Anwendung der Schusswaffe ist gerechtfertigt, um die unmittelbar bevorstehende Ausführung (...) einer Straftat zu verhindern". Vor 40 Jahren verabschiedete die DDR-Volkskammer ein neues Grenzgesetz. Darin verankert war auch der Schießbefehl an der innerdeutschen Grenze. Bis dahin v. a. mündlich weitergegeben, war er nun auch gesetzlich geregelt.
https://www.stasi-unterlagen-archiv.de/ ... l_1-27.pdf
Ein neues Grenzgesetz. Gab es da schon vorher eines in der DDR?
Seit wann ist ein Gesetz ein Befehl!!!
Du solltest Dich mal wirklich wieder tiefer mit der Thematik befassen.
Wegen dem mündlich:
Die Vergatterung , wenns darum gehen sollte, war schriftlich fixiert. Jedoch nicht in einem Gesetz.
Beethoven hat geschrieben:Eine Schusswaffenanwendungsordnung haben wohl die meisten Staaten, selbst die BRD. Und alle lauten ähnlich wie die der DDR.
Oh je, zum 100 x in diesem Forum. Ist der sich "Interessierter" Nennende, unter neuem Namen, zurück?
Freundlichst
pentium hat geschrieben:Hurra...wieder eine Diskussion über den Schiessbefehlt.
Schusswaffenanwendungsordnung Nannte sich das nicht Schusswaffengebrauchsvorschriften? Aber immer wieder gerne...wenn man irgendwelche Traumata aufarbeiten will...Ich bezweifle allerdings ob es zu neuen Erkenntnissen führt?
Beethoven hat geschrieben:
Der Casus "Knacksus" liegt wohl darin, dass Republikflucht in der DDR ein Straftatbestand war und somit der Flüchtige wie ein Verbrecher zu sehen war und dem entsprechend zu stellen ist.
Das jedoch ist eben ein Gesetz in einem souveränen Staat, so wie es andere Staaten, selbst demokratische Staaten gibt, die bestimmte Dinge auch unter Strafe stellen.
Freundlichst
Der Chef des Hauptstabes der Nationalen Volksarmee und Sekretär des Nationalen Verteidigungsrates, Generaloberst Fritz Streletz, informiert hochrangige Militärs der DDR-Armee darüber, dass Honecker informell die Aufhebung des Schießbefehls angeordnet habe.
Honecker habe befohlen: "Es darf nicht auf fliehende Menschen geschossen werden, wenn es keinen Schießbefehl gibt. (...) Es gilt zu beachten: Lieber einen Menschen abhauen lassen, als in der jetzigen politischen Situation die Schusswaffe anzuwenden."
Ari@D187 hat geschrieben:Und täglich grüßt der Schießbefehl. Das von @manudave eingestellte Dokument scheint nur @Thunderhorse gelesen zu haben.
Ari
pentium hat geschrieben:Ari@D187 hat geschrieben:Und täglich grüßt der Schießbefehl. Das von @manudave eingestellte Dokument scheint nur @Thunderhorse gelesen zu haben.
Ari
Wenn man so verschiedenen Beiträge liest, ja da könnte man fast sagen, viele haben nur die Überschrift gelesen.
augenzeuge hat geschrieben:pentium hat geschrieben:Ari@D187 hat geschrieben:Und täglich grüßt der Schießbefehl. Das von @manudave eingestellte Dokument scheint nur @Thunderhorse gelesen zu haben.
Ari
Wenn man so verschiedenen Beiträge liest, ja da könnte man fast sagen, viele haben nur die Überschrift gelesen.
Wieso?
AZ
augenzeuge hat geschrieben:Ich habe das gelesen, was davor steht. Und natürlich war der Schießbefehl inclusive. Wie gesagt, wenn nicht, was nahm man dann 1989 zurück und wendete man nicht mehr an?
AZ
Ari@D187 hat geschrieben:Und täglich grüßt der Schießbefehl. Das von @manudave eingestellte Dokument scheint nur @Thunderhorse gelesen zu haben.
Ari
augenzeuge hat geschrieben:Beethoven hat geschrieben:
Der Casus "Knacksus" liegt wohl darin, dass Republikflucht in der DDR ein Straftatbestand war und somit der Flüchtige wie ein Verbrecher zu sehen war und dem entsprechend zu stellen ist.
Das jedoch ist eben ein Gesetz in einem souveränen Staat, so wie es andere Staaten, selbst demokratische Staaten gibt, die bestimmte Dinge auch unter Strafe stellen.
Freundlichst
Muss ich widersprechen, Beethoven. Denn es war ein klarer Schießbefehl, der sich von demokratischen Ländern massiv unterschieden hat.
Denn, wäre es anders gewesen, warum musste dann Anfang 1989 (nach dem Tod Gueffroys in Berlin) der Schießbefehl aufgehoben werden?? Dann hätte es ja nichts gegeben, was aufzuheben wäre. Oder?Der Chef des Hauptstabes der Nationalen Volksarmee und Sekretär des Nationalen Verteidigungsrates, Generaloberst Fritz Streletz, informiert hochrangige Militärs der DDR-Armee darüber, dass Honecker informell die Aufhebung des Schießbefehls angeordnet habe.
Honecker habe befohlen: "Es darf nicht auf fliehende Menschen geschossen werden, wenn es keinen Schießbefehl gibt. (...) Es gilt zu beachten: Lieber einen Menschen abhauen lassen, als in der jetzigen politischen Situation die Schusswaffe anzuwenden."
AZ
Beethoven hat geschrieben:
Es wird eine Anordnung (von mir aus auch Befehle) gegeben haben, obwohl ich davon nichts weiß aber ich kann ja auch nicht alles wissen, dass die Schusswaffe nicht mehr anzuwenden ist. Aber ein "Schießbefehl"?
Sei so nett und stelle das entsprechende Dokument (von Streletz oder Honecker), wo das Wort "Schießbefehl" drin steht
Freundlichst
Die Magdeburger Aussenstelle der Stasi-Akten-Behörde hat nach einem Zeitungsbericht in Dokumenten einen ungewöhnlich deutlich formulierten Schiessbefehl für den Einsatz an der DDR-Grenze entdeckt.
Aus einer Dienstanweisung der Einsatzkompanie des Ministeriums für Staatssicherheit vom 1. Oktober 1973 zitierte die Magdeburger «Volksstimme» am Samstag die Aufforderung, Flüchtlinge zu «stellen bzw. liquidieren». Weiter heisst es: «Zögern Sie nicht mit der Anwendung der Schusswaffe, auch dann nicht, wenn die Grenzdurchbrüche mit Frauen und Kindern erfolgen.»
Die Dienstanweisung stammt der Zeitung zufolge aus den Akten eines Unterfeldwebels, der als Stasi-Spitzel in den Grenztruppen eingesetzt war. Der Leiter der Aussenstelle, Jörg Stoye, sprach von einem aufsehenerregenden und bedeutsamen Fund. Bisher habe es in den offiziellen DDR-Akten einen so deutlichen Schiessbefehl, der keinerlei Einschränkung des Schusswaffengebrauchs vorsieht, nicht gegeben. (dapd)
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