S51 hat geschrieben:Beide Darstellungen haben Schwächen.
Meines Wissens befanden sich weder Arnstadt noch sein Posten freundwärts des Zaunes, sondern bei einer Kontrolle der Grenzmarkierungen feindwärts, also auf dem vorgelagerten Gebiet der DDR.
Der zSz wurde zu jener Zeit dort erst errichtet, an jenem Tag wurden Betonpfosten gesetzt.
Wie schon in einem anderen Beitrag geschildert, war wenigstens seinerzeit der Grenzverlauf eben nicht eindeutig bekannt.
In jenem Bereich war der Grenzverlauf durch Grenzsteine markiert.
In der Lagemeldung des NVA -Kdo Grenze wird von einem Haferfeld auf dem Gebiet der DDR geschrieben.
Ein Augenzeuge Ost spricht dann wieder von einem Roggenfeld.
Dieses Haferfeld befand sich auf Bundesgebiet. Seltsam!!
Vermutlich befanden sich die BGS-Angehörigen tatsächlich auf DDR-Gebiet, vielleicht sogar ohne dass ihnen dies bewußt war. In einer Streßsituation blendet jeder Mensch gerne aus, dass der Andere recht haben könnte.
Mal wieder: vermutlich.
Der BGS-Angehörige P. hat nicht nur einmal geschossen sondern zwei- oder dreimal. Er hat aber einmal getroffen, vermutlich mit dem zweiten Schuß.
P schoß 1 mal.
In der DDR wurde der tödliche Schuß aber nicht ihm (P.) zugeschrieben, sondern K. Ohne P. Äußerung nach der Wende wüßten wir heute gar nicht, dass es anders war. Daher war wohl in der DDR gar nicht mit Sicherheit bekannt, ob und wer sich wofür verantworten musste und wer nicht.
In einem Beitrag zum 40-Jahrestag der GT wird Hpt. M. als Todesschütze benannt.
Dass der DDR-Posten wegen einer Ladehemmung aufgehört habe, zu schießen, wird von bundesdeutscher Seite gerne behauptet.
Von Wem?
Dies war/ist die Aussage eines Zeugen (wimre Landwirt) gewesen.
Gesetzt den Fall, es hat sich bei der Waffe des Postens um eine PPScha oder gar eine Kalaschnikow gehandelt, wie wahrscheinlich mag dies als Grund für die Feuereinstellung sein? Diese Waffen sind nicht für Ladehemmungen bekannt. Es wird wohl einen entsprechenden Befehl gegeben haben. der aber würde damals nicht in die offizielle Linie gepasst haben. Auf beiden Seiten nicht.
Gabs schon, durch einen Major der NVA. Wurde auch westlicherseits nicht vertuscht.
Offensichtlich waren Arnstadt und sein Posten auch nicht allein, sondern auch übergeordnete Offiziere waren vor Ort. Das war bei solchen Kontrollstreifen aus "gegebenem Anlaß" nicht selten. Keiner dieser anderen Grenzer aber war anscheinend beteiligt, außer bei der Feuereinstellung.
Auf DDR-Seite hat man die Schüsse des DDR-Postens wie auch die von Hr. Arnstadt vornehm verschwiegen. Im Gegenteil betont, es wäre bewußt nicht geschossen worden. Vermutlich, weil es für diese Schüsse keine wirkliche Rechtsgrundlage gab. Auf bundesdeutsches Gebiet feuern war verboten.
Wenn es in einem Abschnitt vorher Durchbrüche gab, stand der Offizier, bei dem die Verantwortung lag oder auf den sie delegiert wurde, immer unter extremen Druck. Mängel in der Dienstdurchführung konnten die Karierre böse verhauen. Das Schlimme daran war, dass sogar Mängel konstruiert wurden, weil eben jemand schuld sein musste. Etwa in der Art "mangelhafte politische Weiterbildung war die Ursache für Unaufmerksamkeit der Posten". Gegen solche Gummiargumente kam auch der gelernte DDR-Bürger nicht an.
Für Hr. Arnstadt stand in diesem Moment also alles gefühlt auf Messers Schneide. Vorgesetzte von ihm waren wohl auch vor Ort und Zeugen. Er wollte die bösen bundesdeutschen Grenzverletzer nicht entkommen lassen und seien es auch nur wenige Meter gewesen. Und da kommen Überreaktionen nun mal vor. Gerade, wenn vorher immer alles gut lief und man so keine Erfahrungen mit dieser Art Hammerwerfen sammeln "konnte", kein dickes Fell sinnbildlich vorhanden war.
Was denkt ein BGS-Kollege, der glaubt vollkommen korrekt unterwegs zu sein, wenn die pöse Gegenseite so ausrastet? Das wird wohl irgendwie in die Kategorie "Krieg" gegangen sein. Wer will aber in solchem Fall der zweite Sieger sein? Angst hat da sicher auch hineingespielt. Der BGS wird erst nachher kapiert haben, dass er falsch lief. Dies im kalten Krieg zugeben? Geht gar nicht, Schuld hat immer der Gegner.
Seltsame Logik!!!
Also hat man den, der sich nicht daneben benahm und nicht geschossen hat (K.) belobigt und den anderen (P.) nicht.
Öfter mal was Neues!
Nach DDR-Logik musste also K. der Schütze gewesen sein, nur, weil er belobigt wurde. So werden Irrtümer manifestiert.
Es hat vermutlich niemand auf DDR-Seite richtig realisiert, ob und welche Untersuchungen mit welchem Ergebnis gelaufen sind.
Nach der Logik, Aha!!
Auweia.
So einfach.
Stimmt, so einfach und mal wieder, Vermutlich, Vielleicht, Möglicherweise, etc..
Mit Deinen Worten, Deine Darstellung hat Schwächen.